ePass-Daten können im Bürgerbüro überprüft werden
Die im Chip gespeicherten Daten dürfen gemäß Passgesetz nur zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden und zwar nur von Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden. Das Auslesen durch Privatpersonen ist verboten und durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet. |
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