Verwaltungsrechtstreit zur Hundesteuer für KampfhundeSeit dem Jahr 2007 erhebt die Stadt Laichingen für das Halten von "sogenannten" Kampfhunden einen erhöhten Steuersatz von 600 Euro. Der normale Steuersatz beläuft sich dagegen auf 81 Euro für den Ersthund. Ziel des hohen Steuersatzes war, neben der Einnahmeerzielung auch die Haltung von Kampfhunden zu erschweren. Gegen den erhöhten Steuersatz ist ein Laichinger Hundehalter juristisch vorgegangen und das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat diesem mit Urteil vom 29.04.2008 stattgegeben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sind neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von "sogenannten" Kampfhunden zu beachten. Diese Erkenntnisse sind nicht in die Polizeiverordnung des Landes über die Haltung gefährlicher Hunde eingeflossen, aus welcher die Stadt die Rasseliste übernommen hat. Damit steht nach dem Urteil aus Sigmaringen auch die "Rasseliste gefährlicher Hunde" des Landes Baden-Württemberg auf dem Prüfstand. Die Stadt lässt gegenwärtig das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen juristisch überprüfen und wird bei Erfolgsaussicht in Revision gehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung für das Land Baden-Württemberg arbeiten wir eng mit dem Gemeindetag zusammen. |
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