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News 2010

Neuer Personalausweis ab 1. November 2010


Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht künftig folgende wesentliche Funktionen:

  • Die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und auf Wunsch des Bürgers um Daten zweier Finger erweitert.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich künftig durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen. Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen.
  • Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.
Das Logo, welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
Biometrietaugliches Lichtbild.
Personalausweis oder Reisepass, bei Kindern Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde.
Bei unter 16-Jährigen ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich. Den Vordruck erhalten Sie auf dem Bürgerbüro.

Gebühren und Gültigkeit
Unter 24 Jahren: 22,80 Euro, Gültigkeit: 6 Jahre
Ab 24 Jahre: 28,80 Euro, Gültigkeit: 10 Jahre
Aktivierung, Entsperrung Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
Änderung der PIN: 6 Euro
 



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