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News
Beschlüsse des Gemeinderats vom 21. Mai 2012 auf einen Blick
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Weitergehende Abwasserreinigung Kläranlage „Ost“
- Vergabe von Ingenieurleistungen -
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Betriebsausschusses und beauftragte die Firma SAG, Süddeutsche Abwasserreinigungs-Ingenieur GmbH aus Ulm auf der Basis des Angebots vom 9.5.2012 und der HOAI 2009. mit den Fach- und Objektplanungen zur Erweiterung der Kläranlage „Ost“ um eine Filtration.
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Ärzteversorgung im Ländlichen Raum; Situation in Laichingen
Der Sprecher der Laichinger Ärzte, Dr. Meyer-Hentschel, informierte die Stadträte über die Situation der Allgemeinmediziner auf dem Land. Es wurden Gründe für das „Aussterben“ des klassischen Landarztes aufgezeigt sowie Möglichkeiten angesprochen, die Übernahme bzw. Neueröffnung einer Praxis für Allgemeinmedizin attraktiver zu gestalten.
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtteil Feldstetten
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl von Gunther Zimmermann zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtteil Feldstetten auf die Dauer von 5 Jahren zu. Bürgermeister Werner überreichte Herrn Zimmermann die Ernennungsurkunde und bedankte sich bei allen Feuerwehrleuten für ihren ehrenvollen Einsatz.
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Erlass einer Feuerwehrsatzung
Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Entwurf der von der Verwaltung vorgelegten Feuerwehrsatzung.
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Bebauungsplan „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten
-Satzungsbeschluss-
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten
-Satzungsbeschluss-
Um das Bebauungsplanverfahren „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten, und des Verfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten, abschließen zu können wurden folgende Punkte einstimmig beschlossen:
1. Die zum Planentwurf des Bebauungsplans „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom 21.05.2012 aufgeführt, behandelt.
2. Die zum Planentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom 21.05.2012 aufgeführt, behandelt.
3. Der Bebauungsplan „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.05.2012) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 21.05.2012) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom 21.05.2012 gebilligt und als Satzung beschlossen.
4. Die Örtlichen Bauvorschriften „Schönblick II“, Stadt Laichingen, Gemarkung Feldstetten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.05.2012) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 21.05.2012) werden mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom 21.05.2012 gebilligt und als Satzung beschlossen.
5. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Datum vom 21.05.2012 wird festgestellt.
6. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
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Zweite Änderung des Bebauungsplans „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen
-Auslegungsbeschluss-
Zweite Änderung der Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen
-Auslegungsbeschluss-
Zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 2. Änderung „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen, und des 2. Änderungsverfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen, wurde vom Gemeinderat einstimmig folgendes beschlossen:
1. Die zum Planvorentwurf des Bebauungsplans 2. Änderung „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom 21.05.2012 aufgeführt, behandelt.
2. Die zum Planvorentwurf der 2. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom 21.05.2012 aufgeführt, behandelt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans 2. Änderung „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.05.2012) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 21.05.2012) wird mit Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
4. Der Entwurf der 2. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften „Laichinger Steig“, Stadt Laichingen, Gemarkung Suppingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.05.2012) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 21.05.2012) werden mit Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
5. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
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Erste Änderung des Bebauungsplans „Südliche Maierstraße“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen
-Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss-
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Südliche Maierstraße“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen
-Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss-
Der Gemeinderat fasste nach einer grundsätzlichen Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
1. Für den in der Planzeichnung vom 21.05.2012 dargestellten Bereich auf Gemarkung Laichingen wird nach § 2 (1) BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Maierstrasse“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, Alb-Donau-Kreis aufgestellt und gemäß § 13 a BauGB ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Maierstrasse“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.05.2012) und dem Schriftlichen Teil (Teil B vom 21.05.2012) wird mit der Begründung vom 21.05.2012 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben (§ 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB). Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen.
3. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist öffentlich bekannt zu machen.
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Bushaltestelle Suppinger Straße
-Vergabe der Bauarbeiten-
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig folgenden Vorschlag:
a) Die Kanalisations-, Wasserleitungstiefbau- und Straßenbauarbeiten werden an die Firma Eckle GmbH, Bauunternehmen, Kiesgräble 16 in 89129 Langenau zum Angebotspreis von brutto 156.017,47 Euro
vergeben.
b) Der Gemeinderat stimmte den überplanmäßigen Ausgaben und dem Deckungsvorschlag der Verwaltung zu.
b) Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.
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Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des/der Bürgermeisters/in am 7./21. Oktober 2012
Entsprechend dem Verwaltungsvorschlag beschloss der Gemeinderat die Bildung des Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl am 07./21. Oktober 2012.
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Bekanntgaben und Anfragen
Stadtrat Häberle bemängelte die Fußgängersituation in der Geislinger Straße zwischen der Pizzeria Stern und Aldi. Laut Aussage von Stadtoberamtsrat Hascher sind die Voraussetzungen, um an dieser Stelle einen Zebrastreifen zu auszuweisen, nicht gegeben.
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.5.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen östlicher Radstraße und Pfeiferstraße. Für einen formgerechten Antrag, über den spätestens in der übernächsten Sitzung beraten werden muss, fehlen noch drei weitere Unterschriften. Stadtrat Wörner warb um Unterstützung seines Antrages.
Stadtrat Grötzinger regte an, nach dem Vorbild des Landkreises Reutlingen Tagesmütter finanziell zu unterstützen.
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