Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag soll als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden.
Wahltag
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst und den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages bestimmt.
Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
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Gut 8300 Wahlberechtigte können Ihre Stimme abgeben.
Für alle Wahlberechtigten ist die persönliche Stimmabgabe in der Wahlzeit von 08.00 bis 18.00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit.
Für Menschen, die kurzfristig erkranken, besteht bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, kann seine Wahlunterlagen bequem über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit einem Mobilgerät oder über unsere Homepage beantragen. Der Antrag über das Internet ist noch bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025 möglich. Selbstverständlich können Sie auch den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Stadt Laichingen senden oder in den Briefkasten des Rathauses in der Bahnhofstraße 26 werfen.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 23. Februar bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Laichingen (Einwurf in den Rathausbriefkasten in der Bahnhofstraße 26) eingegangen sein, damit die Briefwahlstimme zählt.
Die Wahlhandlung in den Wahllokalen, sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.