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Aufforderung zur Mitteilung über Ausbauabsichten bei der Breitbandversorgung


Die Stadt Laichingen beabsichtigt, die Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten Laichingen-Ost, Laichingen-Südost und Laichingen-Krähenlauh zu verbessern. In den genannten Gewerbegebieten besteht seitens mehrerer Gewerbebetriebe ein erhöhter Bedarf von 25 Mbit/s im Download.

Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Stadt darf der in der Marktanalyse festgestellte Bedarf nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre auch ohne den Einsatz öffentlicher Mittel befriedigt werden. Ebenso ist es erforderlich, dass derzeit noch keine flächendeckende Grundversorgung von mehr als 2 Mbit/s in den Gewerbegebieten vorliegt. Unter flächendeckend ist dabei die Versorgung aller Gewerbebetriebe in diesen Bereichen zu verstehen.

Die Stadt fordert daher Unternehmen auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 31.01.2014 rechtsverbindlich mitzuteilen, 
  • ob derzeit eine flächendeckende Versorgung in den Gewerbegebieten Laichingen-Ost,  Laichingen-Südost und Laichingen-Krähenlauh von mindestens 2 Mbit/s sichergestellt ist. 
  • Daneben wird um rechtsverbindlich Mitteilung gebeten, ob innerhalb der nächsten 3 Jahre eine bedarfsgerechte Versorgung von 25 MBit/s von Unternehmensseite erfolgen wird.
Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C  235/04) die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt: Sollte Ihr Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3 Jahreszeitraums mitteilen, kann die Stadt einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erhebliche Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der  Abschluss  der  geplanten  Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Kommt Ihr Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann Ihr Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegt werden, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen. Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an oder/und bestätigt Ihr Unternehmen die  Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies bindend. 
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