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Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 14. Februar 2014


MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
Spitze auf dem Land!
Technologieführer für Baden-Württemberg

im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014-2020 "Innovation und Energiewende";

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung vom 14. Februar 2014

 
Grundlage für die Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 22. Mai 2012, Az.:45-8435.00 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 8 vom 27. Juni 2012, Seite 578).

Die Förderung wird je zur Hälfte aus Landesmitteln und EFRE-Mitteln gewährt. Die Fördermodalitäten gelten vorbehaltlich des genehmigten Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene.

Das Ministerium will mit der Ausschreibung die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage hierfür ist die Innovationsstrategie des Landes.

1. Räumliche Abgrenzung

Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg. - 2 -

2. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde.

Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

3. Zuwendungsfähige Vorhaben

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die das Potential zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen.

Die Förderung unterstützt deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.

Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht- Diskriminierung sowie Gleichstellung von Männern und Frauen leisten.
Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.9 ELR wird verwiesen.

4. Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird nach der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung von Artikel 87 und 88 EG Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 8.5 ELR wird eine Förderung nur an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewilligt.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 %.

Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. - 3 -

5. Auswahlverfahren und Antragstellung

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden der Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium in jeweils einfacher Fertigung vorzulegen.

Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen:

 Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens
 Projektbeschreibung (ELR Formblatt 4) mit Kostenschätzung zum Investitionsvorhaben des Unternehmens
 Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage

Die Rechtsaufsichtsbehörde beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diesen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen an das Regierungspräsidium weiter.

Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss wird aus den zum 31. März 2014 vollständig vorliegenden Aufnahmeanträgen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium ausarbeiten.

Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in das Förderprogramm nach dieser Ausschreibung.

Die Förderung der aufgenommenen Projekte erfolgt nach Nr. 10.8 und 10.9 ELR.

Die nicht über diese Ausschreibung in die EU-Förderung aufgenommenen Projekte werden über die Koordinierungsausschüsse bei den Landratsämtern in das Auswahlverfahren für das ELR-Jahresprogramm 2015 bzw. in die Vergabe von Rückflussmitteln einbezogen.

Für den Herbst 2014 ist eine weitere Auswahlrunde vorgesehen.
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