Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.laichingen.de

News

Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats vom 21. Juli 2014


Bürgermeister Klaus Kaufmann verabschiedet Ute Kehm

Verwaltungsausschuss
  1. Erschließung Baugebiet „Am Suppinger Weg II“, 1. Bauabschnitt in Machtolsheim -Baubeschluss-
    Der Betriebsausschuss stimmte der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlagen und der Wasserversorgung entsprechend der Entwurfsplanung vom 22.10.2013 einstimmig zu.

  2. Erschließung Baugebiet „Hinter Henzenbuch II“ in Laichingen
    -Baubeschluss-

    Der Betriebsausschuss stimmte der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlagen und der Wasserversorgung entsprechend der Entwurfsplanung vom 25.09.2013 mit Ergänzungen gem. Beschlusslage vom 30.06.2014 einstimmig zu.

Gemeinderat
  1. Erhöhung des Umfangs der Schulsozialarbeit an den Laichinger Schulen
    Nach ausgiebiger Aussprache, in der die Leiterin des Oberlinhauses Frau Könn und die Schulsozialarbeiterin Frau Bosch umfassende Antworten zur Schulsozialarbeit und offenen Jugendarbeit gaben, beschloss das Gremium mit einer Enthaltung, den Umfang der Schulsozialarbeit an den Laichinger Schulen ab 01.09.2014 auf 200 % zu erhöhen. Frau Bosch wird mit einem Dienstauftrag von 75 % weiterbeschäftigt. Zwei weitere Mitarbeiter/innen werden mit einem Dienstauftrag von 50 % bzw. 75 % eingestellt und an die Laichinger Schulen abgeordnet. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den bestehenden Vertrag mit dem Oberlinhaus anzupassen.

  2. „2. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“, Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen
    Laichingen und Machtolsheim, Alb-Donau-Kreis
    -Satzungsbeschluss-

    Der Gemeinderat beschloss mit 2 Enthaltungen:

    4.1 Um das Bebauungsplanverfahren „2. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“, Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen Laichingen und Machtolsheim abschließen zu können, wurde beschlossen.

    4.2 Die zum Planentwurf der „2. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“, Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen Laichingen und Machtolsheim bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 22.07.2014 aufgeführt, behandelt.

    4.3 Die „2. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“, Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen Laichingen und Machtolsheim bestehend aus der Planzeichnung vom 22.07.2014, wurde mit der Begründung vom 22.07.2014 gebilligt und als Satzung beschlossen.

    4.4 Die Begründung vom 22.07.2014, zum Bebauungsplan mit Datum vom 22.07.2014 wird festgestellt.

    4.5 Dieser Beschluss der Verbandsversammlung ist gemäß § 2 (1) BauGB in der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Laichingen öffentlich bekannt zu machen.

  3. 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Ost“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen
    -Satzungsbeschluss-
    2. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift zum Bebauungsplan „Industriegebiet Ost“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen
    -Satzungsbeschluss-

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
    1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans 2. Änderung „Industriegebiet Ost“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom 21.07.2014 aufgeführt, behandelt.
    2. Die zum Entwurf der 2. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Ost“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom 21.07.2014 aufgeführt, behandelt.
    3. Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Ost“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.07.2014) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 21.07.2014) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht vom 21.07.2014 gebilligt und als Satzung beschlossen.
    4. Die Örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Ost“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 21.07.2014) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 21.07.2014) werden mit der Begründung vom 21.07.2014 gebilligt und als Satzung beschlossen.
    5. Die Begründung zum Bebauungsplan mit Datum vom 21.07.2014 wird festgestellt.
    6. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.

  4. Erschließung Baugebiet „Am Suppinger Weg II“, 1. Bauabschnitt in Machtolsheim -Baubeschluss-
    Der Gemeinderat stimmte der Gesamtmaßnahme entsprechend der Entwurfsplanung vom 22.10.2013 zu.
    Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bauarbeiten öffentlich auszuschreiben, sobald der Finanzierungsvertrag wirksam abgeschlossen ist.

  5. Erschließung Baugebiet „Hinter Henzenbuch II“ in Laichingen
    -Baubeschluss-

    Der Gemeinderat stimmte der Gesamtmaßnahme entsprechend der Entwurfsplanung vom 25.09.2013 mit Ergänzungen gem. Beschlusslage vom 30.06.2014 einstimmig zu.

  6. Finanzierung der Erschließungskosten für die Baugebiete „Hinter Henzenbuch II“ in Laichingen und „Am Suppinger Weg II“, 1. Bauabschnitt in Machtolsheim
    Der Gemeinderat stimmte der Finanzierung der Baugebiete „Henzenbuch II“ und „Am Suppinger Weg II, 1. BA“ außerhalb des Haushalts einstimmig zu. Er ermächtigte die Verwaltung, die Verträge mit dem vom Gemeinderat ausgewählten Kreditinstitut, der Sparkasse Ulm, abzuschließen und die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

  7. Finanzzwischenbericht 2014
    Stadtkämmerer Oettinger stellte dem Gremium den Finanzzwischenbericht 2014 im Detail vor. Der Gemeinderat nahm diesen zur Kenntnis.

  8. Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laichingen
    Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen dem Entwurf der dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung als Satzung.

  9. Verabschiedung der nach der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ausscheidenden Stadträtin Ute Kehm
    Nachdem sich Ute Kehm nicht mehr zur Wahl stellte, scheidet sie aus dem Gemeinderat aus. Bürgermeister Kaufmann dankte Frau Kehm im Namen des Gremiums und der Laichinger Bürger für ihre Arbeit und überreicht einen Blumenstrauß.

  10. Bekanntgaben und Anfragen
    Stadtoberamtsrat Hascher teilt mit, dass im Rahmen einer Verkehrsschau die Anregungen von Stadtrat Seiboth-Mack der Verkehrsbeschilderung in der Weite Straße und in der verkehrsberuhigten Zone abgelehnt wurden.

    Stadtoberamtsrätin Schmid-Harscher gibt bekannt, dass die Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 von der Rechtsaufsicht für rechtsgültig erklärt wurde.
Direkt nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK