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Beschlüsse des Gemeinderates vom 7. Dezember 2015


  1. Schulsozialarbeit in Laichingen – Vorstellung des Jahresberichts 2014
    Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der Schulsozialarbeit in Laichingen zur Kenntnis.

  2. Beauftragung und Ermächtigung für den Abschluss einer Vereinbarung mit der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH über die Kostenübernahme zur Finanzierung der Planung einer Verkehrsstation bei der Überleitstelle Merklingen im Zuge der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm
    -Vergabe der restlichen Planungsleistungen durch den Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb und Kostenübernahmeerklärung der Stadt Laichingen-
    Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung genommen und wird in einer Sondersitzung am Montag, 21.12.2015 gesondert behandelt.

  3. 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb
    -Flächenanmeldung für den Vorentwurf-

    Gemäß der Beratungsunterlage Nr. 78/2015 stimmte der Gemeinderat mit vier Gegenstimmen der Reduzierung der gewerblichen Flächenanmeldung der Stadt Laichingen für das Gewann „Reute“ im Verfahren zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplan von bisher 24 ha auf 14,9 ha zu.
    Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die reduzierte Flächenanmeldung an die Verbandsverwaltung des GVV Laichinger Alb zur Aufnahme in das offizielle Bauleitplanverfahren weiterzuleiten.

  4. Ausstattung der städtischen Unterkünfte in der gemeindlichen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach § 18 FlüAG
    Die Verwaltung erläuterte, dass, um die Lieferung der Einrichtungsgegenstände Mitte/Ende Januar 2016 sicherzustellen, die Verwaltung die Bestellung beim Lieferanten bereits in der Kalenderwoche 49 tätigen musste. Ansonsten wäre eine Lieferung frühestens im Laufe des Frühjahres möglich gewesen. Es bestand daher Eilbedürftigkeit nach § 43 Abs. 4  der Gemeindeordnung (GemO), weshalb die Bestellung ohne Gemeinderatsbeschluss durch Eilentscheidung des Bürgermeisters am 02.12.2015 und 03.12.2015 erfolgte.
    Der Gemeinderat nahm die Sachverhaltsdarstellung der Beratungsunterlage Nr. 74/2015 -geänderte Fassung- zur Kenntnis und beschloss mit zwei Enthaltungen wie folgt:
    Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Unterkünfte der Flüchtlinge in der gemeindlichen Anschlussunterbringung nach § 18 FlüAG wie in der Beratungsunterlage dargestellt auszustatten, die entsprechenden Haushaltsmittel werden in Höhe von 60.000 Euro durch den Gemeinderat hierfür bereitgestellt und freigegeben.
    Der außerplanmäßigen Ausgabe und deren Finanzierung, wie unter Punkt 4 Finanzierung der Beratungsunterlage in der Fassung vom 19.11.2015 dargestellt, wurde zugestimmt.
    Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO zur Erteilung des Auftrags für die Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte im Rahmen einer freihändigen Vergabe an die Firma A&T GmbH, Julius-Probst-Straße 1, 87600 Kaufbeuren wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
    Die  Verwaltung wurde darüber hinaus zur Eingehung weiterer Verpflichtungen ermächtigt, um die Unterkünfte für Flüchtlinge nach § 18 FlüAG im Notfall schnell, flexibel, unbürokratisch und an den Erfordernissen der jeweiligen Notsituation auszustatten und einzurichten (weitere Eilentscheidungen nach § 43 Abs. 4 GemO). Im Falle einer solchen Notsituation wird der Gemeinderat umgehend in der nächsten Sitzung durch die Verwaltung detailliert über die eingegangenen Verpflichtungen und die Folgen für den Haushalt informiert. Eine nachträgliche Zustimmung durch den Gemeinderat wird eingeholt.

  5. Neukalkulation der Müllgebühren 2016
    Der Gemeinderat beschloss gemäß der Beratungsunterlage Nr. 79/2015 einstimmig wie folgt:
    Die nach § 14 Kommunalabgabengesetz ansatzfähigen Kosten sollen im Bereich der Abfallbeseitigung für Rest- und Sperrmüll, im vollem Umfang über das Gebührenaufkommen finanziert werden.
    Abfallbeseitigung (Rest- und Sperrmüll):
    Der Gemeinderat machte sich die beiliegende Gebührenkalkulation zu Eigen und billigte sie in allen Punkten. Insbesondere wurde beschlossen:

    Folgenden gerundeten Gebührensätzen wird zugestimmt:
    Grundgebühren
    1-Personen-Haushalt              30,80 Euro
    2-3 Personen-Haushalt              48,00 Euro
    4-5 Personen-Haushalt              58,20 Euro
    6 und mehr Pers.-Haushalt              69,70 Euro
    120 l Behälter gewerblich               26,80 Euro
    240 l Behälter gewerblich               53,60 Euro
    1,1 cbm Behälter gewerblich        246,00 Euro
    Mindestgebühr § 22 Abs. 4                26,80 Euro

    Gewichtsgebühr                      0,20 Euro je kg

    Sperrmüll
    Die Gebühr für das angebotene Bringsystem beträgt 0,20 Euro je kg und für das Holsystem 2,00 Euro je gerundeten 10 kg. Die Mindestgebühren werden für das Bringsystem auf 2,50 Euro und für das Holsystem auf 10,00 Euro unverändert festgesetzt.

    Die Verrechnungssätze für Arbeiter und Fahrzeuge der Stadt werden auf 42,00 Euro je Arbeits- und 43,00 Euro je Fahrzeugstunde festgesetzt.
    Die Abschreibungen erfolgen nach der Bruttomethode. Die Anlagegüter sind 2015 vollständig abgeschrieben.
    Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 v.H.
    Der Ausgleich von Kostenüber- und Unterdeckungen aus Vorjahren erfolgt wie in der Kalkulation und der beiliegenden Ermittlung der Kostenüber- und Unterdeckung und dem Nachweis des Ausgleichs für das Haushaltsjahr 2014 dargestellt. Die aus dem Jahr 2014 resultierende und im Jahr 2016, 2017 und 2018 auszugleichende Überdeckung beträgt insgesamt 27.828,03 Euro.
    Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf der Neunten Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Laichingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) als Satzung.

  6. Eigenbetrieb Wasserversorgung
    a) Gebührenkalkulation 2016 bis 2017
    b) Satzung zur siebten Änderung der Wasserversorgungssatzung
    Der Gemeinderat beschloss nach Vorberatung und auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses mit einer Enthaltung wie folgt:
    Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Kalkulationszeitraum 2016 bis 2017 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulation einschließlich des Erläuterungstextes sowie die dort vorgenommene Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu Eigen und beschließt sie komplett.
    Insbesondere werden folgende Feststellungen getroffen:
    a) Die der Gebührenkalkulation zu Grunde gelegten Abschreibungen werden dem Anlagenachweis Stand 31.12.2014 mit Fortschreibung bis 2017 übernommen.
    b) Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsrundlage für den Kalkulationszeitraum 2016 bis 2017 die der Kalkulation zugrunde gelegte Wasserabgabemenge von 693.500 m³. Für die Grundgebühr ergibt sich, auf Grundlage der Kalkulation (Anlage 1), kein Handlungsbedarf.
    c) Kassenkredite von der Stadtkasse werden mit 2 v.H. über dem jeweiligen zum 1. jeden Monats geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
    d) Der Gemeinderat setzt folgende Wasserverbrauchsgebühr fest:
        Wassergebühr         1,51 Euro/m³
    e) Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Satzung zur siebten Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (WVS) vom 25. November 1997 als Satzung.

  7. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
    a) Gebührenkalkulation 2016 bis 2017
    b) Satzung zur siebten Änderung der Abwassersatzung
    Der Gemeinderat beschloss nach Vorberatung und auf Empfehlung des Verwaltungsausschuss einstimmig wie folgt:
    Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2016 bis 2017 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulation einschließlich des Erläuterungstextes sowie die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu Eigen und beschließt sie komplett.
    Insbesondere werden folgende Feststellungen getroffen:
    a) Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungen werden von dem vorläufigen Anlagenachweis, Stand 31.12.2014, mit Fortschreibung auf die Jahre 2015, 2016 und 2017, übernommen.
    b) Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 5 % festgesetzt.
    c) Die Aufteilung der laufenden Betriebskosten und der kalkulatorischen Kosten für die Kläranlage, den Kanalbereich und den Straßenentwässerungskostenanteil erfolgt entsprechend beiliegender Dokumentation zu Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 (Anlage 1).
    d) Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für den Schmutzwasserbereich eine Frischwassermenge abzüglich der nicht eingeleiteten Abwässer zuzüglich zusätzlich entsorgter Abwassermengen in Höhe von 986.000 m³.
    e) Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr wird eine versiegelte Fläche (Bemessungsgrundlage) von insgesamt 2.600.000 m² zugrunde gelegt.
    f)I Die Einstellung von Gebührenüberdeckungen aus dem Jahr 2011 mit 195.838,88 Euro und aus dem Jahr 2012 mit 329.515,38 Euro.
    g) Kassenkredite von der Stadtkasse werden mit 2 v.H. über dem jeweiligen zum 1. jeden Monats geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
    h) Anhand der Gebührenkalkulation 2016 bis 2017 (gemäß Anlage 1), dieselbe auf der Grundlage der fortgeschriebenen Anlagenbuchhaltung, des Wirtschaftsplanes 2014 mit Investitionsprogramm bis 2017, werden nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) die Gebührensätze für die Jahre 2016 und 2017 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr         2,29 Euro/m³
    Niederschlagswassergebühr    0,35 Euro/m³
    i) Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf der neunten Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS) vom 25. November 1997 als Satzung.

  8. Beschlussfassung über die Annahme von eingegangenen Spenden
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die entgegen genommenen Spenden anzunehmen.

  9. Bekanntgaben und Anfragen
    a) Die Verwaltung lud die Mitglieder des Gemeinderates zur Einweihung der Gemeinschaftsschule am Montag, 14.12.2015 um 16.00 Uhr herzlich ein. An der Einweihungsfeier wird Herr Minister Stoch teilnehmen.
    b) Aus der Mitte des Gremiums wird nach dem aktuellen Stand der Notarztversorgung gefragt. Die Verwaltung erklärt, dass keine neuen Informationen hierüber vorliegen. Derzeit müssen die Gesprächsergebnisse der Verantwortlichen abgewartet werden.
    c) Aus der Mitte des Gremiums wird zum Thema Notarztversorgung ergänzt, dass in der Zeitung zu lesen war, dass auch die Kreisräte angesprochen wurden. Offenbar sei dies jedoch nicht in allen Fällen erfolgt.
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