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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel nun bis 15. März 2017


Demnach müssen alle privat oder gewerblich gehaltenen Geflügelarten in Ställen gehalten werden (Hühner, Gänse, Enten, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln sowie Laufvögel wie etwa Strauße). Außenvolieren müssen eine überstehende, nach oben und gegen Einträge gesicherte Überdachung vorweisen. Auch zur Seite hin müssen die Stallungen so gesichert werden, dass Vögel aus der freien Natur nicht in das Gehege eindringen können, z.B. mittels „Hasendrahtgitter“. So soll verhindert werden, dass die Tiere mit dem hochgradig krankheitserregenden H5N8-Virus infiziert werden. Ausnahmen von der Stallpflicht sind nur in sehr begrenzten Fällen möglich und bedürfen der Genehmigung durch die Veterinärbehörde.

Des Weiteren gelten für alle Haltungen besondere Hygienemaßnahmen, so genannte Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen zur Schuhdesinfektion. Außerdem muss beim Betreten der Stallungen Schutzkleidung angelegt werden. Zudem gelten weitere Hygienevorschriften, wie Händewaschen oder für die eingesetzten Arbeitsgeräte.

Im Alb-Donau-Kreis gibt es 1.505 Geflügelhaltungen.
 
Darüber hinaus sind Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt, untersagt. Ausnahmen sind lokale Geflügel- und Vogelausstellungen in geschlossenen Räumen, ausgerichtet von jeweils ortsansässigen Kleintierzuchtvereinen.
 

Was ist zu tun bei toten Vögeln im Freien?

Wer im Freien tote Vögel, wie Singvögel, Wildenten oder Gänse, aber auch Greifvögel oder Krähen gesichtet hat, sollte den Fund bei der jeweiligen Gemeinde oder bei der Veterinärbehörde im Landratsamt unter der Telefonnummer 0731/185-1740 oder per Email veterinaeramt(at)alb-donau-kreis.de melden. Dabei soll der Fundort so genau wie möglich beschrieben werden; ebenso Name und Kontaktmöglichkeit des Melders für eventuelle Rückfragen.
 
Das Virus ist für Vögel hochansteckend. Eine Übertragung auf den Menschen ist bis-her in keinem Fall nachgewiesen worden. Der Mensch kann aber Überträger des Virus sein. Keinesfalls sollten deshalb tote Vögel im Freien selbst angefasst werden.

Bisher keine Vogelgrippe-Fälle im Alb-Donau-Kreis

Aus dem Kreisgebiet wurden bisher 25 verschiedene tot aufgefundene Vögel (darunter Amseln, Bussarde, Reiher, Schwan, Stockente) im Diagnostikzentrum des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf auf Vogelgrippe untersucht. Alle Ergebnisse waren negativ – bislang war dabei also kein Fall von Vogelgrippe H5N8.

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