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Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Haltestellen


Graffiti-Schmiererei an der Jahnhalle                             Besonders auffällig bei den jüngsten Graffitis sind die sogenannten "Tags" (das ist eine immer wiederkehrende „Grafik“, was quasi als „Unterschrift“ gilt), in unserem Fall „150“, bzw. „Zone 150“ oder auch „Kings 150“.

Der Begriff „Graffiti“ kann auch für legale und professionell gestaltete Kunst stehen. Wer jedoch Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Haltestellen anbringt, der schafft weder Kunst noch handelt er legal – es ist schlichtweg Sachbeschädigung.
 
Die jüngst entstandenen Schäden an den öffentlichen Gebäuden, Stromkästen und Glasscheiben in Laichingen können wir jetzt schon auf mehrere tausend Euro beziffern. Sprayen ist kein Kavaliersdelikt. Rechtlich betrachtet sind Graffitis Sachbeschädigungen, die strafrechtlich verfolgt werden und die auch zivilrechtlich zum Schadenersatz verpflichten. Strafanzeige hat die Stadt Laichingen bereits gestellt.  
Aufgrund der verstärkten Vorkommnisse bittet die Stadtverwaltung Laichingen um Unterstützung aus der Bevölkerung.
Falls Sie etwas Verdächtiges bemerkt oder gesehen haben oder etwas darüber wissen oder Ihnen die sich wiederholenden Tags „150, Zone 150 oder Kings 150“ etwas sagen:
Bitte teilen Sie dies schnellstmöglich mit.

Hinweise erbitten wir an:
Polizeiposten Laichingen,  Tel. 07333/950 960 oder
Ordnungsamt Laichingen, Tel. 07333 / 85-20

 
Unterstützung erbitten wir auch von den Eltern, denn das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Verursacher behalten 30 Jahre Gültigkeit. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, können jedoch bereits ab dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig sein. Jugendliche ab 14 Jahre werden strafrechtlich verfolgt.

Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen u.a. ein starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internetseiten, ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen, mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken.
 
Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind an Graffiti-Aktionen beteiligt sein könnte, sprechen Sie mit ihm, um Straftaten und hohe Schadenersatzforderungen zu verhindern. Weitere Infos und die Broschüre „Illegale Graffiti – Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
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