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Besuchsregelung bei Alters- und Ehejubilaren


Die Altersjubilare der Stadt Laichingen konnten sich bisher über den Besuch des Bürgermeisters oder eines seiner Stellvertreter ab dem 80. Geburtstag freuen. Der demografische Wandel macht sich allerdings auch in unserer Stadt deutlich bemerkbar. Die Anzahl unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger steigt überdimensional stark an.  Wir freuen uns an der guten Gesundheit dieser für uns durchaus wichtigen Altersgruppe sehr, die unser Gemeinwesen mitgestalten und sich häufig in verschiedenen Bereichen, wie z. B. Vereinen oder Einrichtungen einbringen.

Die bisher geltende Regelung sieht Besuche zum 80., zum 85. und ab dem 90. Geburtstag dann jährlich vor. Bei ca. 250 Besuchen pro Jahr, Tendenz weiter steigend, nimmt diese Aufgabe einen zeitlichen Aufwand ein, der personell auch unter Einbeziehung der Stellvertreter des Bürgermeisters nicht mehr zu leisten ist.

Künftig gratuliert die Stadt deshalb ihren Altersjubilaren zum 80. und 85. Geburtstag mit einem persönlichen Glückwunschschreiben. Zum 90. Geburtstag und ab dem 95. Geburtstag dann jährlich wird Bürgermeister Klaus Kaufmann oder einer seiner Stellvertreter die Jubilare persönlich besuchen. 

Die Entscheidung zu der notwendigen Anpassung der Besuche von Geburtstagsjubilaren ist den Verantwortlichen nicht leicht gefallen. Wir bitten die Bürgerschaft um Verständnis.

Die Regelung für Ehejubiläen bleibt unverändert und sieht einen Besuch der Stadt nicht nur zur Diamantenen, Eisernen und zur Gnadenhochzeit vor, sondern nach wie vor auch zur Goldenen Hochzeit.

Wir wollen mit den Besuchen des Bürgermeisters allen Geburtstags- und Ehejubilaren unseren Respekt und unsere besondere Wertschätzung für diese Lebensleistung entgegen bringen.
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