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Informationen zu den Steuer- und Gebührenterminen im August


Am 01.08.2017 ist die zweite Vorauszahlung auf die Müllgebühren  und am 15.08.2017 sind die Quartalsraten zur Grundsteuer, Gewerbesteuer und der dritte  Abschlag zu den Wasserzinsen/Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Soweit Sie noch keine Lastschriftmandat an die Stadt erteilt haben, sollten Sie Ihre Überweisungen vornehmen. Die Stadt ist bei Zahlungsverzug zur Erhebung der gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge verpflichtet.
 
Bei der Grundsteuer ist zu beachten, dass bei Änderungen in den Eigentumsverhältnissen die Steuerschuld für das laufende Jahr beim bisherigen Eigentümer verbleibt und eine Änderung der Grundsteuer erst ab dem folgenden Jahr eintritt.
 
Die  Vorauszahlungen zu den Wasserzins/Abwassergebühren sind auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2016, den Sie Mitte Februar 2017 erhalten haben, oder einer eventuellen späteren Zwischenabrechnung festgesetzt. Die Vorauszahlungen sind zum 15.05., 15.08. und 15.11.2017 in der festgesetzten Betragshöhe zu entrichten. Ein gesonderter Bescheid geht Ihnen über diese Vorauszahlungen 2017 nicht zu.
 
Die städtischen Wassermeister (Herr Schmied und Herr Kraiß) nehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch der Wasserzähler vor. Der turnusgemäße Austausch erfolgt regelmäßig bei allen Wasserzählern, deren gesetzliche Eichfrist abläuft. Die Zähler werden alle 6 Jahre durch neue geeichte Zähler ersetzt.
 
Der Erwerb oder die Veräußerung eines an die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung angeschlossenen Grundstücks muss innerhalb eines Monats mit dem aktuellen Zählerstand zur Abrechnung gemeldet werden. Ebenso eine Änderung der versiegelten Fläche um mehr als 10 qm (Tel. 8554 Herr Streil).
 
Beachten Sie bitte, dass jeder drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung (Tel. 8554 Herr Streil) zur Hundesteuer anzumelden ist.
 
Bitte geben Sie bei der Zahlung die betreffenden Buchungszeichen an.
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