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18. – 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb
Aufstellungsbeschlüsse und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb

Alb-Donau-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschlüsse und
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


18. – 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen

 
18. Änderung „H-S/A Sportzentrum Heroldstatt, Gemeinde Heroldstatt
19. Änderung „H-G/M Im Brunnengässle, Gemeinde Heroldstatt


 
Aufstellungsbeschlüsse
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb hat am 18.01.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen, die 18. - 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3  Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die Vorentwürfe der 18. - 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des  Flächennutzungsplanes des GVV LAB werden mit Begründung einschließlich der Ausführungen zur Umweltverträglichkeit (jeweils mit dem Datum vom 18.01.2018)
 
von Montag  05.02.2018  bis Dienstag  06.03.2018
           
öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).
Innerhalb dieser Frist besteht bei der Stadtverwaltung der Stadt Laichingen, Bahnhofstraße 26, Foyer in 89150 Laichingen und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststunden beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
 
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb
Montag bis Freitag             08:00 Uhr  - 11:30 Uhr        
Donnerstag                        14:00 Uhr  - 18:30 Uhr
 
Dienststunden der Stadtverwaltung Laichingen
Montag, Dienstag              8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch                            8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag                        8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag                               8:00 Uhr – 12:00 Uhr
 
 
Laichingen, den 22.01.2018
 
Klaus Kaufmann
Verbandsvorsitzender
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