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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2019


Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2019 wurde am 25. Mai 2018 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht. Auch im Programmjahr 2019 werden die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Wohnen“ eingesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Antragsfrist geändert hat. Die Anträge sind bereits bis zum 30. September 2018 beim Regierungspräsidium Tübingen vorzulegen. Um eine fristgemäße Beantragung der Fördermittel durch die Kommune zu gewährleisten, müssen Privatpersonen, Unternehmen und Vereine die erforderlichen Unterlagen bis Ende August 2018 bei der Stadt Laichingen eingereicht haben. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Ellinor Hageloch (07333/85-31 oder ehageloch(at)laichingen.de) wenden. 
 
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2019 finden Sie hier.

Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

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