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Städtische Verwaltungseinrichtungen ab Montag, 16.03.2020, nur noch eingeschränkt erreichbar


Veranstaltungen über 50 Personen in Laichingen und Teilorten ab sofort untersagt
 
Aufgrund der Gefährdungslage durch das Coronavirus untersagt die Stadt Laichingen per Allgemeinverfügung ab sofort alle Veranstaltungen über 50 Personen (siehe Allgemeinverfügung).
 
Die Stadt Laichingen hat am heutigen Freitag entschieden, dass aufgrund der Gefährdung durch das Coronavirus alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen per Allgemeinverfügung untersagt werden.
Die Allgemeinverfügung tritt ab Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Laichingen am Freitag, 13.03.2020, in Kraft.
Ziel ist, die Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen oder zu verlangsamen. Die Stadt lehnt sich mit der Verfügung an die Entscheidung der Landesregierung an, mit dem einzigen Unterschied, dass in Laichingen bereits über 50 Personen zunächst bis zum 31.05.2020 einschließlich nicht mehr stattfinden dürfen. Oberste Priorität haben der Schutz und die Gesundheit unserer Bevölkerung. Zusätzlich kann jeder Einzelne etwas gegen die Ausbreitung des Virus beitragen, indem er sich an erhöhte Hygieneregeln auch im privaten Bereich hält und seine sozialen Kontakte auf das Minimum beschränkt, am besten auf den engsten Familienkreis.
 
 
 
Städtische Verwaltungseinrichtungen und Kleinschwimmhalle ab Montag, 16.03.2020, nur noch eingeschränkt erreichbar
 
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen hat die Stadt Laichingen sich dazu entschlossen, die Rathäuser in der Bahnhofstraße 26 und 5 in Laichingen, die Ortsverwaltungen in den Stadtteilen Feldstetten, Machtolsheim und Suppingen für die Öffentlichkeit einzuschränken.
Der Bevölkerungsschutz hat aufgrund des Coronavirus absoluten Vorrang. Zudem muss die Verwaltung handlungsfähig bleiben, um sich um den Schutz der Bevölkerung und um mögliche Krankheitsfälle laut den gesetzlichen Vorgaben kümmern zu können. Die Bürgerschaft wird daher aufgerufen, Behördengänge in der nächsten Zeit, wenn möglich, bis auf Weiteres zu vermeiden.
 
Die Verwaltung bleibt ab 16.03.2020 bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen.
Dies bedeutet aber nicht, dass keine Dienstleistungen in den städtischen Verwaltungen mehr stattfinden. Die Bevölkerung möge im Bedarfsfall mit unseren Verwaltungen am besten per Telefon oder E-Mail in Kontakt treten, um abklären zu können, ob das Anliegen verschoben werden kann oder gar am Telefon bereits beantwortet werden kann. Die städtischen Bediensteten werden die Vorgehensweise in jedem Einzelfall sofort prüfen. Nur wenn beide Optionen, Verschiebung oder Erledigung am Telefon, z.B. aufgrund von Dringlichkeit nicht möglich sind, kann eine persönliche Vorsprache des Anfragenden mit Termin im Rathaus oder den Ortsverwaltungen vereinbart werden.
 
Die Schließung der Verwaltungen wird ab 16.03.2020 bis auf Weiteres vorgenommen.
 
Außerdem wird aus demselben Anlass die Kleinschwimmhalle für die Öffentlichkeit ab dem 17.03.2020 geschlossen.
 
Die Stadtbücherei wird ebenso ab 17.03.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen, die ausgeliehenen Medien werden automatisch verlängert.
 
Die Aufhebung der Schließungen wird rechtzeitig über die Presse und auf der Homepage der Stadt Laichingen bekanntgegeben.
 
Bürgermeister Klaus Kaufmann dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die Maßnahmen und wünscht Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben.
 
Laichingen, den 13.03.2020
 
Der Bürgermeister
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