SOFORTHILFE CORONA
24.03.2020
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Der vollelektronische Antragsprozess soll ab Mittwochabend (25.03.2020) zur Verfügung stehen: Link Wirtschaftsministerium
Die entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums finden Sie auf unserer Homepage unter "Wichtige Informationen für Unternehmen": Link Homepage