Umweltpreis 2020
15.04.2020
Antragsteller können natürliche sowie juristische Personen, Vereinigungen und Personengruppen (z.B. Schulklassen, Bürgerinitiativen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände und Parteien) sowie kirchliche Organisationen sein.
Förderfähig sind Projekte, die im Jahr 2020 auf der Gemarkung der Gesamtstadt Laichingen neu umgesetzt wurden. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Umstellung auf LED, etc.) sind ausgeschlossen. Projekte, die aus anderen Töpfen eine Förderung erhalten können, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Beispiele für förderwürdige Projekte sind:
- Förderung der Biodiversität (z.B. naturnahe Gärten)
- Nachhaltige Energieerzeugung und Energieeinsparung (z.B. Einbau eines Pufferspeichers)
- Vermeidung von Abfällen und Immissionen (z.B. Müllsammelaktionen)
Als Preissumme wurden im Haushalt der Stadt Laichingen insgesamt 3.000,- € zur Verfügung gestellt, welche auf mehrere Bewerber verteilt werden kann. Bewerbungen können ganzjährig bis spätestens zum 31.12.2020 mit dem Stichwort „Umweltpreis 2020“ unter info(at)laichingen.de eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Angaben beizufügen:
- Name, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer des Antragsstellers
- Mitteilung des betreffenden Grundstücks, auf welchem das Projekt umgesetzt wurde
- Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme
- Eine Beschreibung der Auswirkung auf den Natur- und Umweltschutz
- Fotos
Nach Ablauf des Jahres wird ein Vergabegremium aus Mitgliedern des Gemeinderats und der Stadtverwaltung die eingereichten Projekte in nicht-öffentlicher Sitzung bewerten. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Innovativität
- Zeitlicher und finanzieller Einsatz
- Vorbildcharakter
- Nennenswerter Beitrag zum Natur- und Umweltschutz