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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung


Ab Freitag, 23. Oktober 2020, gilt eine Sperrzeit für Gaststättenbetriebe und für öffentliche Vergnügungsstätten von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Diese Maßnahme hat das Ziel, die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 einzudämmen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 6. November 2020. Sie kann hier aufgerufen werden: Allgemeinverfügung.
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