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Sozialministerium und Krankenkassen informieren: Krankenfahrt ins Impfzentrum möglich


Die erste Gruppe der Impfberechtigten umfasst Personen ab 80 Jahren. Für Menschen mit mobilen Einschränkungen, die nicht selbstständig den Weg in ein Impfzentrum fahren oder organisieren können, haben das Sozialministerium und die Krankenkassen in Baden-Württemberg eine wichtige Regelung getroffen. Wer bisher schon Fahrten z. B. zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommen hat, kann auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer Krankenfahrt nutzen. Hierfür sollte eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. Vertreter beider Verhandlungspartner freuen sich, dass gerade für ältere und mobil eingeschränkte Personen nun eine unbürokratische Möglichkeit für die Fahrt ins Impfzentrum gefunden wurde.
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