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Umweltpreis 2021


Beispielhafte und nachahmungswürdige Maßnahmen sollen öffentlich anerkannt und gewürdigt werden.

Bewerbungen können sowohl als Eigenbewerbung sowie auf Vorschlag Dritter bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Teilnehmer*innen können natürliche und juristisches Personen, Vereinigungen und Personengruppen (z.B. Schulklassen, Bürgerinitiativen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände und Parteien) sowie kirchliche Organisationen sein.

Förderfähig sind Projekte, die im Jahr 2021 auf der Gemarkung der Gesamtstadt Laichingen neu umgesetzt wurden. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (z.B. Heizungserneuerung, Umstellung auf LED, etc.) sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Projekte, die aus anderen Töpfen eine Förderung erhalten können, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Beispiele für förderwürdige Projekte sind:

  • Förderung der Biodiversität (z.B. naturnahe Gärten, Maßnahmen gegen das Bienensterben)
  • Natur- und Landschaftspflege (z.B. Insektenhotel, Nistkästen)
  • Erneuerbare Energiegewinnung und Maßnahmen zur Energieeinsparung (z.B. Einbau eines Pufferspeichers)
  • Förderungen und Unterstützung der Regionalität von Produkten (z.B. Hofläden)
  • Vermeidung von Abfällen und Immissionen (z.B. Müllsammelaktionen, Maßnahmen zur Reduktion von Plastik, Elektromobilität)

Als Preissumme wurden im Haushalt der Stadt Laichingen insgesamt 3.000,- € zur Verfügung gestellt, welche auf mehrere Bewerber verteilt werden kann. Bewerbungen können ganzjährig bis spätestens zum 31.12.2021 mit dem Stichwort „Umweltpreis 2021“ unter info(at)laichingen.de eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Angaben beizufügen:

  • Name, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer des Antragsstellers
  • Mitteilung des betreffenden Grundstücks, auf welchem das Projekt umgesetzt wurde
  • Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme
  • Eine Beschreibung der Auswirkung auf den Natur- und Umweltschutz
  • Fotos

Mit der Bewerbung willigt der Antragsteller ein, dass die Projektbeschreibung sowie der Standort als Motivation für die Bevölkerung veröffentlicht werden.

Nach Ablauf des Jahres wird ein Vergabegremium aus Mitgliedern des Gemeinderats und der Stadtverwaltung die eingereichten Projekte in nichtöffentlicher Sitzung bewerten. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Innovativität                                                       zweifach gewichtet
  • Zeitlicher und finanzieller Einsatz                        einfach gewichtet
  • Vorbildcharakter                                                zweifach gewichtet
  • Nennenswerter Beitrag zum Natur- und Umweltschutz                                                                               dreifach gewichtet
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