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Städtischen Kanalnetzes wird in einem mehrjährigen Sanierungskonzept mit rund 4,6 Mio Euro instandgesetzt


Firmenfahrzeug bei Sanierungsarbeiten am Kanalnetz

Das Umweltministerium hat aufgrund des Wassergesetzes (WG) für Baden-Württemberg die Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnung – EKVO) erlassen. Die Eigenkontrollverordnung bestimmt den Umfang der Eigenkontrolle, zu der die Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet sind.

Bei der Eigenkontrolle der Abwasserkanäle und –leitungen ist die Dichtheit regelmäßig zu überprüfen. Die Dichtigkeitsüberprüfungen für Misch- und Schmutzwasserkanäle sind alle zehn Jahre, bei Abwasserkanälen und –leitungen, deren Dichtigkeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen wurde, alle fünfzehn Jahre zu wiederholen.

Mitte der 90er Jahre wurde die Erstbefahrung des städtischen Kanalnetzes durchgeführt. Die dabei festgestellten Schäden der beiden höchsten Dringlichkeitsstufen sind damals in mehreren Sanierungsabschnitten mit einem Gesamtaufwand von rund 2.161.000 € beseitigt worden.

Nach der EKVO standen 2016 die Wiederholungsprüfungen an. Die Überprüfung des öffentlichen Kanalsystems erfolgt alle 15 Jahre durch eine TV-Inspektion der Abwasserkanäle. Dabei wird nach einer Kanalreinigung eine selbstfahrende Kamera in den Kanal eingebracht. Die „Fahrt“ durch den Kanal wird auf einem Film gespeichert. Ein Fachmann steuert die Kamera und beschreibt genau die Schäden. Bei der Untersuchung werden außer den Kanalrohren auch die Schachtbauwerke inspiziert und aufgenommen.

Auf Basis dieser Beobachtungen erfolgt die Auswertung des baulichen Zustandes. Dabei wird die Schwere des Schadens bewertet und in eine von fünf Zustandsklassen eingeordnet (entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, DWA Arbeitsblätter, DIN). Das Ziel ist es, die Schäden herauszufinden, die umgehend, kurzfristig oder eben mittel- bis langfristig zu beheben sind.

Bei der Begutachtung der Schäden wird auch untersucht, ob die Schäden repariert oder ganze Kanäle renoviert bzw. erneuert werden müssen. Die technisch notwendige und wirtschaftliche Lösung steht dabei im Vordergrund.

Das gesamte Kanalnetz der Stadt Laichingen hat eine Länge von ca. 72,8 km, wobei hiervon ca. 45,8 km auf das Stadtgebiet von Laichingen, ca. 7,4 km auf den Stadtteil Suppingen, ca. 9,2 km auf den Stadtteil Machtolsheim und ca. 10,4 km auf den Stadtteil Feldstetten entfallen. Insgesamt mussten davon 66,8 km Kanäle neu untersucht werden, für ca. 6 km lagen bereits neuere Untersuchungsberichte vor.

Für die Beseitigung der dabei festgestellten Schäden der Klassen 4 und 5 muss die Stadt insgesamt einen Betrag in Höhe von 4,6 Mio Euro aufbringen.

In den Jahren 2018 bis 2020 wurden die Schäden in Suppingen (373.000 €), Machtolsheim (435.000 €) und Feldstetten (397.000 €) beseitigt, die Behebung der Schäden im westlichen Bereich von Laichingen erfolgt seit dem Jahr 2019 bis zum Herbst 2021 mit einem Gesamtaufwand von 1.757.000 Euro.

In den nächsten Jahren müssen dann noch die Mängel im Kanalnetz vom östlichen Bereich von Laichingen mit einem Aufwand von 1.600.000 € beseitigt werden.

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