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Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz“ in Merklingen


Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2020 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 29.09.2021 festgelegt.

Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil), die Begründung und der Umweltbericht des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 29.09.2021 sowie das Artenschutzgutachten des Bio-Büro Schreiber.

Verband RSA, Übersichtsplan Verbindungsrampe
Ausschnitt Bebauungsplan „Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz“ vom 29.09.2021, unmaßstäblich, genordet

Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 29.09.2021 einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und dem Artenschutzgutachten werden

von Montag, 18.10.2021 bis einschließlich Donnerstag, 18.11.2021

im Rathaus der Stadt Laichingen, Bahnhofstraße 26, 89150 Laichingen und im Rathaus der Gemeinde Merklingen, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Stadt Laichingen (www.laichingen.de) und über die Homepage der Gemeinde Merklingen (www.merklingen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

Folgende Umweltrelevante Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht mit Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie Bilanzierung und Darstellung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen
  • Artenschutzgutachten des Bio-Büros Schreiber
  • Hinweise/Bedenken aus den vorliegenden Stellungnahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Themen: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Lage in einem landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet, Vorlage Artenschutzgutachten, Verlegung eines geschützten Biotops, Bilanzierung Boden, Geotechnische Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Verbandsverwaltung
Laichingen, den 07.10.2021
Klaus Kaufmann, Verbandsvorsitzender

Anlagen:

01. Zeichnerischer Teil Verbindungsrampe
02. Textliche Festsetzungen Verbindungsrampe
03. Begründung Verbindungsrampe
04.1. Umweltbericht Verbindungsrampe
04.2. Anlage Bestand Verbindungsrampe
04.3.1. Bilanzierung Verbindungsrampe
04.3.2. Bodenwert Verbindungsrampe
04.4. Anlage Zusammenfassung Verbindungsrampe
04.5. Ökokontostand Aufforstung Westerheim
05. Artenschutzgutachten Verbindungsrampe
06. Abwägung und vor. Auslegung Verbindungsrampe

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