Ankündigung coronabedingte Schließung der Stadtverwaltung während der Alarmstufe
15.11.2021
Die Verwaltungen sind per Mail oder telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Alle Bürgerinnen und Bürger können in dringenden Fällen einen Termin vereinbaren. Hier gilt jedoch die 3-G-Regel. Es muss also ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder das Ergebnis eines negativen tagesaktuellen Schnelltests vorgelegt werden.