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Zweckverband IIG - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanvorentwurf


Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

1. Bebauungsplanvorentwurf “4. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf “4. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“ Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen Laichingen und Machtolsheim, Alb-Donau-Kreis

Die Verbandsversammlung des Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb hat am 08.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan “4. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“, Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen Laichingen und Machtolsheim, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “4. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“, Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb, Gemarkungen Laichingen und Machtolsheim, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 LBO aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung, „4. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb" soll die planungsrechtliche Grundlage für ein Entsorgungszentrum des Alb-Donau-Kreises auf dem zukünftigen Grundstück Flst. 3789/1, für die Region der Laichinger Alb mit einer BImSchG-Genehmigung geschaffen werden. Das Entsorgungszentrum muss Ende 2022 betriebsbereit hergestellt sein.

Damit das möglich ist, will der Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb (ZV IIG) auf seinem Hoheitsgebiet die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung des Bebauungsplans „4. Änderung Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb“ schaffen. Dazu ist beabsichtigt, den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans um das zukünftige Flst. 3789/1 zu erweitern, damit der schriftliche Teil des bestehenden Bebauungsplans und Grünordnungsplan anwendbar ist.

Der Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb muss ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren durchführen. Der Aufstellungsbeschluss (26. Änderung) in der Verbandsversammlung ist am 02.Dezember 2021 gefasst worden.

Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

IIG Planausschnitt

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 08.12.2021.

Der Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung

von Montag, dem 03.01.2022 bis Freitag, dem 04.02.2022,

je einschließlich, beim Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb - im Foyer des Erdgeschosses der Stadtverwaltung Laichingen - Bahnhofstraße 26 in 89150 Laichingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Laichingen in der Regel nur mit Schutzmaske sowie nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden darf.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter https://www.laichingen.de/de/Wirtschaft-und-Arbeiten/Bauleitplaene/Bauleitplaene-im-Beteiligungsverfahren- einsehbar.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 04.02.2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden des Zweckverbandes (Anschrift siehe oben) oder schriftlich an den Zweckverband vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Laichinger Alb:

Montag bis Freitag                  vormittags            von     8.00 bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag              nachmittags         von   14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag                             nachmittags         von   14.00 bis 18.00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung unter 07333/8530.

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