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Kostenerstattung für Leistungen für privat untergebrachte Geflüchtete aus der Ukraine


Das Land hat die Übernahme der Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch für privat untergebrachte ukrainische Kriegsflüchtlinge zugesagt, wenn die Geflüchteten erstregistriert oder im Ausländerzentralregister erfasst sind. Bislang wurden die Kosten nicht vollumfänglich umfasst, da von einem dreistufigen System ausgegangen worden war. Ein großer Teil der vor dem Ukraine – Krieg Geflüchteten ist bisher bei Freunden oder Verwandten untergebracht. Durch die Unterbringung wird die dreistufige Systematik (Erstaufnahme – Zuweisung in vorläufige Unterbringung – Weiterverteilung in Anschlussunterbringung) durchbrochen und die Stadt- und Landkreise hätten die Kosten für diesen Personenkreis nicht erstattet bekommen. Wenn diese sich bei den Stadt- und Landkreisen jedoch registrieren lassen, haben sie neben einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wie Asylbewerber Anspruch auf Unterstützung bei den Kosten für Lebensunterhalt und Wohnung. Den Stadt- und Landkreisen werden nun von Seiten des Landes die Kosten für den benannten Personenkreis erstattet.

Neben dem Informationsangebot (FAQ zur Ukraine) auf der Webseite des Ministeriums der Justiz und Migration (www.justiz-bw.de), wurde eine telefonische Hotline eingerichtet, die mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt ist. Diese ist täglich zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenloser Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.

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