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Beschlüsse des Bauausschusses


§ 1, Bauanträge

Baugenehmigungsverfahren:

Neubau von 2 Doppelhäusern
Machtolsheim, Merklinger Straße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und empfiehlt der unteren Baurechtsbehörde, von der entsprechenden örtlichen Bauvorschrift zu befreien.

Neubau einer überdachten Führanlage; Umnutzung des bestehenden Kuhstalls zum Pferdestall und die bestehende Bergehalle zur Bewegungshalle; Umnutzung der bestehenden Lagerhalle zum Pferdestall und des bestehenden Fahrsilos zum Festmistlager
Laichingen, Westerheimer Straße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Errichtung einer E-Bike Ladestation Charger-Cube
Laichingen, Beim Boschen
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Auffüllung
Suppingen, Gewann Wieslesäcker
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Carports
Baugrundstück: Laichingen, Im Brühl
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben bis auf den südlichen Carport einstimmig zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Das zur Befreiung der Festsetzung „Grünflächen“ (Vorgartenbereich) erforderliche Einvernehmen wird versagt.

Umbau Wohnhaus
Baugrundstück: Laichingen, Hindenburgstraße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Bauvoranfrage:

Errichtung zweier baugleicher Freistehenden Einfamilienhäuser
Feldstetten, Birkenstraße
Der Bauausschuss lehnt das Bauvorhaben einstimmig ab und versagt das gemeindliche Einvernehmen.

§ 2, Einrichten von Halteverboten/Halteverbotszonen auf innerörtlichen Gemeindestraßen

Nach eingehender Erörterung stimmte der Bauausschuss der Einrichtung von Halteverboten/Halteverbotszonen auf innerstädtischen Gemeindestraßen mit dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ grundsätzlich zu.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Konzepte weiterzuentwickeln, mit der unteren Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und zur anschließenden Beratung erneut dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

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