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Bodenrichtwerte


Der gemeinsame Gutachterausschuss in Ehingen arbeitet unter Hochdruck an den Bodenrichtwerten für den Alb-Donau-Kreis. Der Termin für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum 01. Juli 2022 konnte in einigen Städten und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises nicht eingehalten werden. Die Bereiche des Verwaltungsverbands Langenau und der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen sowie rund um Schelklingen, Erbach, Dornstadt, Blaustein und Berghülen sind fertiggestellt und veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte für Blaubeuren werden am 11.10.2022 veröffentlicht.

Der Bereich Laichingen mit Heroldstatt, Merklingen, Nellingen, Westerheim sowie Amstetten wird am 11. und 18.10.2022 durch den Gutachterausschuss beschlossen und bis zum 25.10.2022 veröffentlicht.

Nachteile entstehen den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Gemeinden dadurch keine. Die Finanzämter haben zwar zur Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuer 2025 bis zum 31.10.2022 aufgefordert, diese Frist wird möglicherweise verlängert werden. Laut aktuellem Stand der Finanzämter, werden frühestens Anfang nächsten Jahres Erinnerungen an die Bürgerinnen und Bürger versendet.

Nach der Veröffentlichung stehen die Bodenrichtwerte auf der Homepage unter www.laichingen.de oder unter www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung.

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