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ZOB Laichingen / Bushaltestellen Gartenstraße


Die Stadt Laichingen beabsichtigt den Bau eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) und wird hierzu die bestehenden Bushaltestellen in der Gartenstraße komplett umbauen. In diesem Zuge müssen auch die öffentliche Kanalisation und teilweise die öffentliche Wasserleitung ausgewechselt sowie die öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn und Gehwege) flächig erneuert werden. Gleichzeitig werden Arbeiten für das kommunale Breitbandnetz und die Straßenbeleuchtung sowie Maßnahmen anderer Erschließungsträger mit ausgeführt. Die Bauarbeiten sollen witterungsabhängig Mitte März 2021 beginnen und bis spätestens Ende November 2021 abgeschlossen sein.
 
Leider können wir aufgrund der derzeitigen Pandemie und zum Schutz von Ihnen und uns allen keine Informationsveranstaltung anbieten. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis und möchten Sie aus diesem Grund hiermit so gut wie möglich informieren.
 
 
Baubeschreibung
 
1. Allgemeines
 
Mit den geplanten Arbeiten wird die Gartenstraße zwischen der Bahnhofstraße und der Pfeiferstraße komplett ausgebaut. In diesem Straßenabschnitt wird der neue Zentrale Omnibusbahnhof erstellt, damit Laichingen für die weitere Entwicklung des ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) und den künftigen Bahnhalt in Merklingen gerüstet ist.
 
Der Straßenausbau löst keine Erschließungsbeitragspflicht aus.
 
Die Arbeiten wurden bereits im November 2020 öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 07.12.2020. Die Straßen- und Tiefbauarbeiten werden von der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, 73037 Göppingen ausgeführt. Details zum Bauablauf werden in den nächsten Wochen noch mit der ausführenden Firma und den am Bau Beteiligten gemeinsam festgelegt.
 
2. Neubau Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
 
Die Bushaltestelle „Laichingen Mitte“ kann trotz ihrer zentralen Lage gegenwärtig die Funktion eines Umsteigepunktes nicht voll erfüllen.
Aus diesem Grund sollen die Bushaltestellen zukünftig so bedient werden, dass Busse auch aus der Bahnhofstraße in die Gartenstraße nach Norden einbiegen und diese über die Hirschstraße nach Westen wieder verlassen können, also die Gartenstraße gegenläufig befahren.
 
Umsteigende Fahrgäste können damit den zentralen Umstiegspunkt schnell erreichen und ebenso von dort aus auf schnellem Weg zurück nach Blaubeuren befördert werden. Die Doppelbedienung schafft ein dazwischenliegendes Zeitfenster von rund zehn Minuten. In diesem Zeitfenster treffen andere Regionalbusse in Laichingen ein und fahren wieder zurück ins Umland sowie später zum Bahnhalt Merklingen. Sie ermöglichen so den Umstieg der Fahrgäste zwischen den Buslinien.
Als Grundvoraussetzung für die Konzeption muss die Haltestelle „ZOB Laichingen“ gegenläufig befahrbar werden, um die Funktion eines zentralen Umsteigepunktes zwischen allen Linien erfüllen zu können. Für die Fahrgäste können vom Mittelbussteig aus vier Abfahrtsplätze mit wenigen Schritten erreicht werden. Zu zwei weiteren Abfahrtsplätzen in der Gartenstraße vor und nach dem Mittelbussteig ist der Weg auch deutlich kürzer als heute und erfordert nur die Querung der Busspur.
 
Der breite Mittelbussteig mit vier Haltestellen und gegenläufigem Busverkehr dient als Rendezvousplatz und ermöglicht den Busnutzern mit wenigen Schritten ein gefahrloses und barrierefreies Umsteigen von und zu diesen Buslinien.
Die Wartezeiten erfolgen durch die große Überdachung in witterungsgeschützten Zonen. Zudem können ankommende Busse der Linie 365 die Bushaltestelle „ZOB Laichingen“ zuerst bedienen und anschließend die „Stadtverkehrsrunde Laichingen“ zu den Haltestellen im Norden von Laichingen einschieben, bevor sie dann wieder ab „ZOB Laichingen“ zum Zugknoten nach Blaubeuren und später zum Bahnhalt nach Merklingen fahren.
 
3. Ausstattung des ZOB
 
Die vorgesehene Ausstattung des Zentralen Omnibusbahnhofs soll der Sicherheit und der schnellen Orientierung der Fahrgäste und damit der Akzeptanz der Anlage dienen. Neben einem Digitalen Fahrgastinformationssystem (DFI) sind auch Haltestellenübersichtspläne, Tarifinformationen, Liniennetzpläne sowie eine ausreichende Anzahl an Bänken, Abfalleimern u. ä. geplant.
Die Abfahrtshaltestellen sollen eine Überdachung als Wetterschutz erhalten und mit Sitzgelegenheiten ausgerüstet werden.
Außerdem ist für die Erhöhung der Akzeptanz des ZOB eine barrierefreie WC-Anlage vorgesehen, welche auch von Busfahrern und Behinderten genutzt werden kann.
 
Die Fahrgastüberdachung (ca. 4 x 30 m) des 5,75 m breiten, zentralen Wartebereiches wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Die Dacheindeckung erfolgt hierzu in Verbundsicherheitsglas mit integrierten PV-Modulen. Diese Module beinhalten jeweils 4 x 22 = 88 Stück monokristalline schwarze Solarzellen mit einer Leistung je Modul von ca. 200 Wp. Die Anlagenleistung beträgt ca. 17,5 kWp und ist mit den notwendigen Wechselrichtern und Anlagenteilen ausgestattet.
 
4. Verkehrsregelung
 
Im Zuge der Maßnahme ist geplant, die Kreuzung Bahnhofstraße / Gartenstraße als einen nicht vollständig signalisierten Knotenpunkt auszubauen. Die Lichtsignalanlage soll zur Busbeschleunigung dienen, damit die Linienbusse mit geringerem Zeitverlust einbiegen können.
Die Anforderungen der Freischaltung erfolgt über Induktionsschleifen in der Fahrbahn, so dass der Verkehr auf der Bahnhofstraße tatsächlich nur im Bedarfsfall behindert wird.
 
5. Straßenbau
 
Die Gartenstraße ist asphaltiert und im geplanten, südlichen Sanierungsabschnitt in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche weist starke Netz- und Einzelrisse, Verdrückungen und Setzungen auf. Aufgrund der Oberflächenschäden ist davon auszugehen, dass der vorhandene Straßenaufbau nicht mehr dem aktuellen Stand der Straßenbautechnik entspricht.
Die Wartebereiche der derzeitigen fünf Bushaltestellen sowie die gesamten Gehwege und Ausstattungen sind ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand. Da zudem im Baubereich auch die Kanalisation und teilweise die Hausanschlüsse erneuert werden müssen, der ZOB ganz neu gestaltet werden soll und weitere Versorgungsleitungen neu geplant sind, kommt nur ein Vollausbau in Betracht.
 
Der Ausbaubereich der südlichen Gartenstraße hat eine Länge von ca. 130 m. Der gesamte Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Pfeiferstraße ist betroffen. Die eigentliche Fahrbahn mit den Anschlüssen an die Bahnhof- und die Pfeiferstraße soll mit einer Breite von 8,00 m hergestellt werden. Im Bereich des ZOB ist ein Wartebereich für die Fahrgäste mit einer 5,75 m breiten Mittelinsel vorgesehen. Die westliche Fahrspur ist mit einer Breite von 3,50 m und die östliche mit einer Breite von 6,50 m geplant.
 
Die Fahrgassen werden mit einem bituminösen Fahrbahnaufbau gemäß Belastungsklasse Bk 3,2 der RStO befestigt. Die Asphaltrezeptur wird optimiert, um den besonderen Beanspruchungen durch spur- und langsam fahrendem Verkehr, engen Kurvenfahrten und häufigen Brems- und Anfahrvorgängen dauerhaft gerecht zu werden.
Die Fußgängerbereiche werden in Betonpflaster ausgeführt.
 
Die neuen Abfahrtshaltestellen erhalten als Randeinfassung Kasseler Sonderborde mit einer Höhe von 18 cm. Infolge der Borsteinhöhe wird ein barrierefreies Ein- und Aussteigen unterstützt, zudem wird eine Führung des vorderen Busrades der Niederflurbusse bei Einfahren in die Haltestelle erreicht.
 
Zur Gewährleistung der problemlosen Nutzbarkeit der Anlage für mobilitätseingeschränkte und sehschwache Personen wird auf Barrierefreiheit größten Wert gelegt. Diese wird durch partiell abgesenkte Borde und Rampen sowie durch die Anordnung von entsprechenden taktilen Leithilfen und Markierungen erreicht.
 
Die privaten Anschlussflächen müssen in geringem Umfang angeglichen werden.
 
Die Entwässerung erfolgt mit ausreichendem Längsgefälle und Querneigungen über Straßenablaufschächte. In abflussschwachen Zonen werden Schwerlastrinnen vorgesehen. Das Oberflächenwasser wird schadlos der Kanalisation zugeführt.
 
Im Zuge der Baumaßnahme muss nicht mehr in den Kreuzungsbereich Garten- / Pfeiferstraße (Postfiliale) eingegriffen werden. Dieser Bereich wurde bereits bei der Innenstadtsanierung fertiggestellt und auf die Planung des ZOB angepasst.
 
6. Ersatzhaltestellen
 
Für die Umsetzung der umfangreichen Baumaßnahmen müssen natürlich die bestehenden Bushaltestellen geschlossen und Ersatzhaltestellen errichtet werden.
Diese sollen während der Bauzeit von ca. März bis November 2021 im mittleren Bereich der Gartenstraße (drei Stück zwischen der Hirsch- und der Kirchstraße und zwei Stück in unmittelbarer Nähe in der Kirchstraße) errichtet werden.
Die genaue Anordnung wurde mit den zuständigen Stellen des ÖPNV und den Straßenverkehrsbehörden abgestimmt.
 
7. Straßenbeleuchtung
 
Im Zuge der Baumaßnahme ist geplant, ein schlüssiges Beleuchtungskonzept aufzustellen, welches den gestalterischen und beleuchtungstechnischen Anforderungen gerecht wird. Hierfür werden neue Kabel im Gehweg mitverlegt. Der Anschluss an die bestehende Straßenbeleuchtung ist vorgesehen.
 
8. Breitbandausbau
 
Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss und den bisherigen Bauabschnitten der Innenstadtsanierung werden im Zuge des Vollausbaus für den letzten Bauabschnitt der Innenstadtsanierung auch die Leitungen (Leerrohre) des kommunalen Breitbandnetzes verlegt.
 
9. Kanalisation
 
Eine TV-Untersuchung der Kanäle in der Bahnhofstraße und Gartenstraße ergab, dass die Kanalisation Mängel und Schäden aufweist. Außerdem ergab die Überarbeitung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) eine hydraulische Überlastung der Kanalisation in der Gartenstraße sowie in der Wilhelmstraße und in der Bahnhofstraße.
Weiter befindet sich auf Grund der Umgestaltung der Bushaltestelle zu einem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) der geplante „Kasseler Sonderbordstein“ direkt über dem bestehenden Kanal.
 
Angesichts o. g. Punkte sowie dem möglichen Erhalt der bestehenden Kanalisation in der Bahnhofstraße soll die Kanalisation in der Gartenstraße zwischen der Bahnhofstraße und der Pfeiferstraße ausgewechselt werden. Es sind Stahlbetonrohre DN 600 geplant. Der von der Heinrichstraße ankommende Kanal wird mit einem neuen Kanal DN 400 ebenfalls in Stahlbeton an den Kanal der Gartenstraße angeschlossen. Der Kanal von der westlichen Bahnhofstraße wird mit einem neuen Kanal DN 400 in Stahlbeton an den neuen Kanal in der Gartenstraße angeschlossen. Bestehende Kanäle im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße / Gartenstraße / Heinrichstraße können stillgelegt bzw. als Anfangshaltungen ausgebildet werden.
 
Die neuen Kanäle liegen in einer Tiefenlage zwischen 2,50 m und 4,00 m.
 
Etwa die Hälfte der Hausanschlussleitungen müssen im Baufeld aufgrund des baulichen Zustandes bis zur Grundstückgrenze erneuert werden. Die restlichen Hausanschlussleitungen werden lediglich an die neuen Stahlbetonleitungen umgeschlossen.
Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern abgestimmt werden (siehe hierzu auch 14. Grundstücksanschlüsse …).
 
10. Wasserversorgung
 
Die bestehende Wasserleitung DN 100 bzw. DN 150 wurde im Jahre 1998 neu verlegt und soll erhalten bleiben. Lediglich im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße sind größere Umbauarbeiten erforderlich.
 
Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern abgestimmt werden (siehe hierzu auch 14. Grundstücksanschlüsse …).
 
11. Maßnahmen anderer Erschließungsträger
 
Die Leitungsträger (Deutsche Telekom, Unitymedia, sdt.net AG, Netze-Gesellschaft Südwest, Albwerk Geislingen) wurden angeschrieben und über die geplanten Maßnahmen informiert. Das Albwerk Geislingen wird im Zuge der Bauarbeiten zusätzliche Kabel zur Stromversorgung der neuen Anlagen und der geplanten Neubauten am Rand des Baufeldes verlegen.
Weitere Detailabstimmungen z. B. mit Netze-Gesellschaft Südwest (Gasversorger) oder der Telekom sind noch vorgesehen.
 
12. Belagserneuerung in der K 7423, Bahnhofstraße
 
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Landkreis, vertreten durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in der Bahnhofstraße (K 7423) die Asphaltdeckschicht auf der gesamten Fahrbahnbreite ersetzen. Diese Belagserneuerung erstreckt sich auf den Bereich kurz vor der Einmündung Fölltorstraße bis auf Höhe des Rathauses, kurz vor der Kreuzung Wilhelmstraße.
 
Weiter werden in diesem Zusammenhang die Schachtabdeckungen der Kanal- und Wasserschächte durch die Stadt saniert.
 
13. Beweissicherung
 
Die Stadt Laichingen hat den ö.b.u.v. Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, Herrn Bernd Faber, mit der Beweissicherung an den Gebäuden, Gartenmauern und Außenanlagen beauftragt. Die Beweissicherung ist in den nächsten Wochen, noch vor Baubeginn, geplant.
 
14. Grundstücksanschlüsse für Kanal- und Wasser-Hausanschlüsse
 
Im Zuge der Bauarbeiten werden im Bedarfsfall einzelne Kanal- und Wasser-Hausanschlüsse erneuert.
 
Nach § 12 i.V.m. § 2 der Abwassersatzung und § 14 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laichingen sind die Grundstücksanschlüsse Teil der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen und müssen daher von der Stadt erneuert werden.
 
Bei den privaten Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen in den Privatgrundstücken ist die Situation eine andere. Die Kosten für die Erneuerung und Unterhaltung dieser Anlagen hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
 
15. Zu berücksichtigende Punkte
 
Während der Bauzeit und der laufenden Bauarbeiten können die einzelnen Grundstücke nicht ständig mit Fahrzeugen angedient werden. Die Zugänge und Zufahrten zu den an der Baustelle liegenden Gebäuden und Grundstücken werden jedoch weitestgehend mit Schotterankeilungen, Behelfsbrücken u. ä. sichergestellt. Die Entsorgungsunternehmen (Müllabfuhr) sowie die Rettungsdienste und die Feuerwehr werden entsprechend informiert.
 
Für das Abstellen der Fahrzeuge während der Bauzeit werden einvernehmliche Regelungen getroffen. Die Mülleimer müssen ggf. außerhalb des Baufeldes gesammelt abgestellt werden.
 
16. Kostentragung
 
Die Kosten für die Erneuerung der Straße einschließlich der Gehwege und Randbereiche, der öffentlichen Kanalisation und der öffentlichen Wasserleitung müssen ausschließlich von der Stadt Laichingen getragen werden.
 
Für die Erneuerung der Grundstücksentwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen in den Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer kostenpflichtig.
 
Für die Maßnahme entstehen nach der Kostenberechnung folgende Kosten:
 
- ZOB Gartenstraße einschließlich Beleuchtung                  brutto              1.400.000,00 €
 
- Ausbau kommunales Breitbandnetz                                      brutto                   30.000,00 €
 
- Kanalisation Gartenstraße, Bereich ZOB
  (einschließlich Grundstücksanschlüsse bis
  Grundstücksgrenze)                                                           brutto                 320.000,00 €
 
- Wasserleitung Gartenstraße, Bereich ZOB
  (einschließlich Grundstücksanschlüsse bis
  Grundstücksgrenze)                                                           netto                     45.000,00 €
 
Gesamt:                                                                                               1.795.000,00 €

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