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Stadt erhält Zuschuss für Sanierung der Straßenbeleuchtung


Bundesregierung

Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Hierfür wurde im Jahr 2015 der „Kommunalinvestitions-förderungsfond“ eingerichtet. Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) wurde die Verteilung der Finanzhilfen auf die einzelnen Länder geregelt. Davon entfallen rund 248 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die Förderung erfolgt über drei Töpfe: Fachförderung Breitband, Ausgleichstock und nach pauschalen Maßstäben.
 
Der Stadt Laichingen wurde 2015 ein pauschales Förderbudget in Höhe von 93.220,08 Euro in Aussicht gestellt. Auf Antrag der Stadt bewilligte das Regierungspräsidium Tübingen im Februar 2016 dieses Budget. Das förderfähige Projekt umfasst zwei Bauabschnitte im Stadtgebiet Laichingen zur LED-Sanierung der Straßenbeleuchtung.
1. BA: Geislinger Straße, Bahnhofstraße, Rudolf-Diesel-Straße, Carl-Benz-Straße, Siemens-straße, Graf-von-Zeppelinstraße, Carl-Zeiss-Straße, Kirchstraße, Sofienweg, Katha-rinenweg, Wilhelmstraße, Gartenstraße, Eberhardstraße, Kirchstraße, Radstraße, Cäcilienweg, Widmannstraße, Pfeifferstraße
2. BA: Starenweg, Zeisigweg, Schillerstraße (anteilig)
 
Mit dieser Förderung werden die Sanierungskosten für die Umrüstung der Straßen-beleuchtung in den beiden oben genannten Bauabschnitten mit fast 90 % bezuschusst. Der Energieverbrauch und der damit verbundene CO2-Ausstoß wird durch die neue klimafreundliche Straßenbeleuchtung deutlich vermindert.
 
Die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in diesem Teilbereich wird seit Januar 2017 ausgeführt und voraussichtlich im Juni 2018 abgeschlossen sein.
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