Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.laichingen.de

News

16. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb
Öffentliche Auslegung


Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb          

Alb-Donau-Kreis
 

Öffentliche Bekanntmachung


Beteiligung der Öffentlichkeit

 Öffentliche Auslegung


16. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen
 
16. Änderung „L-M1 Radstraße/Pfeiferstraße“ Stadt Laichingen,
 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb hat am 18.01.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 16. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 16. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb wird mit Begründung und Umweltbericht (jeweils mit dem Datum vom 18.01.2018)
 
von Montag  05.02.2018  bis Dienstag  06.03.2018
           
öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).
Innerhalb dieser Frist besteht bei der Stadtverwaltung der Stadt Laichingen, Bahnhofstraße 26, Foyer in 89150 Laichingen und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
 
Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:
 
a.) Umweltbericht vom 18.05.2017
Auswirkungen
Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Einer Realisierung stehen keine grundsätzlichen naturschutzrechtlichen und ökologischen Bedenken entgegen. Im Einzelnen kann der Eingriff in die jeweiligen Schutzgüter wie folgt zusammen gefasst werden:
 
Mensch
Von einer erheblichen Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Verkehrs- oder Lärmbelastungen, durch Schadstoffausstoß, durch Strahlung, durch Feinstäube oder durch intensive nächtliche Beleuchtung muss nicht ausgegangen werden.

Tiere, Pflanzen, Lebensgemeinschaften
Bei der vorgesehenen Umwandlung einer bereits stark bebauten Fläche für Gemeinbedarf in eine gemischte Baufläche ist nicht damit zu rechnen, dass der dadurch zu erwartende Eingriff den bereits planerisch genehmigten Eingriff überschreitet.

Artenschutz
Eingriffe in mögliche Lebensräume geschützter Arten sind nicht zu erwarten. Eine vertiefende artenschutzrechtliche Überprüfung kann im Rahmen des Bebauungsplans erfolgen.

Boden
Eine Erheblichkeit liegt in der Regel nur vor, wenn in bisher unbebaute und unbelastete Böden eingegriffen wird. Bei der bereits bebauten oder als innerstädtischen PKW-Stellplatz genutzten Fläche wird kein erheblicher Eingriff gesehen.

Grund- und Oberflächenwasser
Die Fläche ist bereits in hohem Maß versiegelt. Sie befindet sich jedoch innerhalb der Zone III und IIIA des Wasserschutzgebiets Blaubeuren-Gerhausen. Entsprechende Vorgaben müssen im nachgeordneten Verfahren berücksichtigt werden.

Klima
Ein erheblicher Eingriff in Luftaustauschprozesse und die Regenerationsfähigkeit der Luft ist an dem Standort in der Innenstadt nicht zu erwarten, sofern der vorhandene Baumbestand erhalten oder bei Verlust ersetzt wird.

Erholung und Landschaftsbild
Der Bereich der 16. Änderung liegt im Stadtkern von Laichingen und weist Freiflächen auf, die für Kurzzeiterholung genutzt werden können. Dieser Anteil an Freiflächen sollte auch künftig erhalten bleiben.

Kultur und Sachgüter
Ein Eingriff in Kulturgüter erfolgt nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht. Die vorhandenen Gebäude als Sachgüter genießen Bestandsschutz.
 
b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen
  • Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländlicher Raum, Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 vom 13.07.2017
Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Forst und Naturschutz,
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch
 
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststunden beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die volle Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb
Montag bis Freitag             08:00 Uhr  - 11:30 Uhr        
Donnerstag                        14:00 Uhr  - 18:30 Uhr
 
Dienststunden der Stadtverwaltung Laichingen
Montag, Dienstag              8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch                            8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag                        8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag                               8:00 Uhr – 12:00 Uhr
 
 
Laichingen, den 22.01.2018
 
Klaus Kaufmann
Verbandsvorsitzender




Unterlagen

Direkt nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK