Allgemeinverfügung Stadt Laichingen - Veranstaltungen im Stadtgebiet
13.03.2020
Die Durchführung von Veranstaltungen sowie Ansammlungen von Personen im Stadtgebiet Laichingen samt den Ortsteilen Suppingen, Feldstetten und Machtolsheim mit jeweils mehr als 50 Teilnehmenden/ Zuschauern wird mit sofortiger Wirkung untersagt.