Online-Angebot zum Thema Grundrechte für Jugendliche
22.04.2020
Menschenwürde (Artikel 1 im Grundgesetz) – Die Würde des Menschen ist unantastbar und der Staat hat die Pflicht, die Würde des Menschen zu schützen.
Liebe Jugendliche,
der Fachbereich Jugend der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg bietet speziell für euch während der Corona-Zeit ein Online-Angebot zum Thema Grundrechte an. Unter dem Motto „Deine wöchentliche Ration …“ findest du jede Woche Inputs zu einem Grundrecht. Grundrechte sind im deutschen Grundgesetz festgehalten und bilden die Grundlage für alle Gesetze und das Zusammenleben in Deutschland. Das Grundrecht dieser Woche ist die „Menschenwürde“.
Unter dem Link https://www.lpb-bw.de/jugend-politik/ stehen euch Videos, Podcasts und Spiele zum Thema zur Verfügung. Schaut doch mal rein …
Wir wünschen euch viel Spaß beim Anschauen, Anhören und Ausprobieren!