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Deine wöchentliche Ration – Online-Angebot zum Thema Grundrechte für Jugendliche


Liebe Jugendliche,
 
der Fachbereich Jugend der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg bietet speziell für euch während der Corona-Krise ein Online-Angebot zum Thema Grundrechte an. Unter dem Motto „Deine wöchentliche Ration …“ findest du jede Woche Inputs zu einem Grundrecht. Grundrechte sind im deutschen Grundgesetz festgehalten und bilden die Grundlage für alle Gesetze und das Zusammenleben in Deutschland.
 
Das Grundrecht dieser Woche ist das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“
(Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz).
 
 
 
Körperliche Unversehrtheit heißt, dass du und alle Menschen, die in Deutschland leben, das Recht auf körperliche und seelische Gesundheit haben. Deswegen darf dich z.B. niemand schlagen oder missbrauchen. Deswegen ist auch dauerhafter Fluglärm oder Rauchen in Restaurants verboten. In Deutschland ist durch Artikel 2 Absatz 2 auch Folter verboten. Artikel 2 Absatz 2 und das Recht auf körperliche Unversehrtheit trifft aber noch ganz andere Bereiche unseres Lebens, wie zum Beispiel Organspende oder Impfen.
 
Unter dem Link https://www.lpb-bw.de/jugend-politik/ erfährst du, dass es gar nicht so einfach ist, jeder und jedem das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu garantieren.
 
Wir wünschen euch viel Spaß beim Anschauen, Anhören und Ausprobieren!
 
Hinweis:
Die #BaWüChallenge läuft noch bis zum 15. Juni: Jugendliche können ihr verrücktestes HomeSchooling Bild an die Landeszentrale für politische Bildung schicken/posten und einen Einkaufsgutschein über 50,- € gewinnen!
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