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Abrechnung der Kindergartengebühren für Mai und Juni 2020 (Reduzierter Regelbetrieb)


Die Betreuungs- und Mittagessensgebühren für alle Kindertageseinrichtungen in Laichingen und den Ortsteilen wurden für den Monat Mai und Juni 2020 grundsätzlich nicht eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.

Seit dem 25.05.2020 konnten die Kinder wieder teilweise an bestimmtem Tagen die Einrichtungen besuchen. Diese Betreuungszeiten (Mai und Juni 2020) werden rückwirkend stundengenau abgerechnet. Hierzu erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid.

Diese Regelung gilt für alle Kindertageseinrichtungen (städtische und kirchliche Einrichtungen) in Laichingen und Ortsteilen.

Ab Juli 2020 wird wieder der volle Betreuungsumfang in den städtischen Einrichtungen angeboten und die Gebühren somit in vollem Umfang berechnet.


K. Kaufmann

Bürgermeister
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