Corona-Verordnung - gültig ab 06.08.2020
07.08.2020
Die Verordnung sieht eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen außerhalb der Klassenzimmer sowie auf Jahr- und Wochenmärkten in geschlossenen Räumen vor. Bei einem Restaurantbesuch wird keine E-Mail-Adresse der Gäste mehr erfasst.
Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis 30. September 2020 verlängert. Die vollständige Verordnung können Sie hier oder im Corona-Bereich auf unserer Startseite aufrufen.