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Corona-Verordnung - gültig ab 06.08.2020


Die Verordnung sieht eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen außerhalb der Klassenzimmer sowie auf Jahr- und Wochenmärkten in geschlossenen Räumen vor. Bei einem Restaurantbesuch wird keine E-Mail-Adresse der Gäste mehr erfasst.

Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis 30. September 2020 verlängert. Die vollständige Verordnung können Sie hier oder im Corona-Bereich auf unserer Startseite aufrufen.
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