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Notbetreuung in den Laichinger Kitas ab dem 16.12.2020


In Absprache mit den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen in Laichingen wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Zudem darf keine anderweitige private Betreuung des Kindes (etwa durch Familienangehörige) möglich sein. Wo immer möglich, sollten anderweitige private Betreuungsmöglichkeiten genutzt werden!

Das entsprechende Formular für die Notfallbetreuung kann am Ende dieses Textes abgerufen werden. Die Anträge zur Notbetreuung können per Mail an die Stadtverwaltung, Frau Schneider (JSchneider(at)Laichingen.de, Tel. 07333/8514) gerichtet, oder, sofern kein E-Mail-Zugang besteht, auch in den Briefkasten der Stadtverwaltung (Bahnhofstraße 26) eingeworfen werden.
 
Familien, die bei der ersten Schließung der Kitas im Frühjahr bereits eine Notbetreuung beantragt und in Anspruch genommen haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen, sofern sich keine Änderungen in den anspruchsbegründenden Umständen ergeben haben. Diese Familien können sich direkt mit der jeweiligen Leitung der Einrichtung, in dem das Kind betreut wird, in Verbindung setzen.
 
Die Stadtverwaltung Laichingen wird im Einzelfall entscheiden, ob ein Notfallplatz angeboten wird. Hierüber werden die Eltern am Dienstagabend (15.12.2020) per Mail informiert.

Download Anmeldeformular Notbetreuung (PDF, 400 KB)


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