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Veröffentlichung von Jubiläen/Altersjubilaren


Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts dürfen wir keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürger/innen veröffentlichen. Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65 Jahr) sowie Geburtstagsjubiläen (70., 75., 80., 85, 90., 91., 92., 93., usw. Geburtstag) in unserem Mitteilungsblatt und der Tagespresse (Schwäbische Zeitung und Südwest Presse).

Eine Veröffentlichung kann daher ab sofort nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung der Betroffenen bei der Stadtverwaltung Laichingen vorliegt.
Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.

Das Formular für die Zustimmung können Sie unter folgendem Link herunterladen /de/Laichingen-leben/Rathaus/Formulare-A-Z , im Januar aus dem Amtsblatt ausschneiden oder auf der Stadtverwaltung bzw. bei den Ortsverwaltungen jederzeit ausfüllen.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.
Stadtverwaltung Laichingen
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