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Zutritt zu städtischen Verwaltungsgebäuden ab 3. Januar nur noch mit 3G-Nachweis möglich


Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Voraussetzung für den Besuch im Laichinger Rathaus und in den Außenstellen ist nach wie vor ein vorab vereinbarter Termin. Besucherinnen und Besucher müssen zusätzlich ab Montag, 03. Januar 2022 beim Betreten des Rathauses und allen anderen Verwaltungsgebäuden der Stadt Laichingen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis beziehungsweise einen negativen Antigen- oder PCR-Test in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument vorweisen. Rechtsgrundlage hierfür ist die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Regelung gilt, nach aktuellen Erkenntnissen, solange sich das Land Baden-Württemberg in einer der beiden Alarmstufen befindet.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind angehalten, bei einer Vorsprache sich den Nachweis mit Ausweisdokument vorlegen zu lassen. Personen, die ohne entsprechende Nachweise vor Ort sind, müssen das Gebäude unverzüglich verlassen.

Für bestimmte Verwaltungsbereiche, bestimmte Verwaltungsdienstleistungen und die Abholung und Rückgabe von Unterlagen können seitens der Behördenleitung Ausnahmen zugelassen werden. Sprechen Sie hierüber bitte bei der vorherigen Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin.

Eine Übersicht über die aktuellen Testmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes, finden Sie im Newsbereich unserer Homepage.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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