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Verkehrsregelung am Pfingstmarkt


1. Nur Einbahnverkehr ist zugelassen in der Schulstraße ab der Westerheimer Straße zur Feldstetter Straße und in die Mohrengasse

2. Zur Sicherung des fließenden Verkehrs werden auf den Umleitungsstrecken Halteverbote angeordnet.

Es wird darum gebeten, die aufgestellten Verkehrsschilder zu beachten. Um den Verkehrsfluss aufrecht zu halten, wird die Einhaltung der Halte- und Parkverbote besonders überwacht.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auf den Straßen und Gehwegen innerhalb des Marktgebiets, sowie auf dem Zentralen Parkplatz und den Parkplätzen am Alten Rathaus ab Sonntagabend keine Fahrzeuge mehr geparkt werden dürfen.

Die Anlieger der Umleitungsstrecken am Rande des Marktgebiets werden aufgefordert, keine Fahrzeuge auf den Straßenabschnitten abzustellen, die mit Halte- und Parkverboten belegt sind.

Um der zu erwartenden Parkplatznot entgegenzuwirken, werden die Marktbesucher aus Laichingen aufgerufen, ihre Fahrzeuge zu Hause zu lassen.

Die Bevölkerung ist zum Besuch sehr herzlich eingeladen!

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