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Beschlüsse des Bauausschusses


  1. Bauanträge

    Baugenehmigungsverfahren:

    Errichtung Pichler-Park, Bauabschnitt 1, Tekturpläne Shed 13 und 14
    Laichingen, Pichlerstraße
    Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

    Neubau Kalthalle(unbeheizt) - Lagerhalle für Getränke und Leergut
    Laichingen, Wilhelm-Maybach-Straße
    Der Bauantrag wurde zurückgezogen.

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:

    Sanierung und Umbau eines Reihenmittelhauses
    Laichingen Helfensteiner Straße
    Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

    Neubau Einfamilienhaus mit Garage
    Suppingen, Machtolsheimer Straße
    Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und empfiehlt dem Landratsamt, von der Traufhöhe wie in den Vergleichsfällen zu befreien.

    Errichtung eines Erdwalls (Umwallung)
    Feldstetten, Heuberg
    Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

    Kenntnisgabeverfahren:

    Abbruch landwirtschaftliche Scheune
    Laichingen Maierhöfe
    Der Bauausschuss nimmt den Abbruch der landwirtschaftlichen Scheune zur Kenntnis.

    Bauvoranfragen:

    Neubau Mehrfamilienhaus
    Laichingen Hirschstraße
    Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

    Garagenerweiterung
    Laichingen Albstraße
    Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen nicht zu.

    Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und Ladenfläche
    Laichingen Schallengasse
    Der Bauausschuss stimmt der Variante 1 nicht zu und versagt das gemeindliche Einvernehmen.
    Der Bauausschuss stimmt auch der Variante 2 nicht zu und versagt das gemeindliche Einvernehmen.

    Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
    Feldstetten, Lange Straße
    Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben sowie der erforderlichen Befreiung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

  2. Einrichten von Halteverbotszonen/Halteverboten auf innerörtlichen Gemeindestraßen
    a) Der Bauausschuss stimmt der Errichtung von Halteverboten /
        Halteverbotszonen in der Maierstraße und im nördlichen Teil
        der Schulstraße zu.
    b) Der Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten ausführen zu
        lassen.
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