Beschlüsse des Bauausschusses
15.09.2022
- Bauanträge
Baugenehmigungsverfahren:
Errichtung Pichler-Park, Bauabschnitt 1, Tekturpläne Shed 13 und 14
Laichingen, Pichlerstraße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Neubau Kalthalle(unbeheizt) - Lagerhalle für Getränke und Leergut
Laichingen, Wilhelm-Maybach-Straße
Der Bauantrag wurde zurückgezogen.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:
Sanierung und Umbau eines Reihenmittelhauses
Laichingen Helfensteiner Straße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Suppingen, Machtolsheimer Straße
Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und empfiehlt dem Landratsamt, von der Traufhöhe wie in den Vergleichsfällen zu befreien.
Errichtung eines Erdwalls (Umwallung)
Feldstetten, Heuberg
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Kenntnisgabeverfahren:
Abbruch landwirtschaftliche Scheune
Laichingen Maierhöfe
Der Bauausschuss nimmt den Abbruch der landwirtschaftlichen Scheune zur Kenntnis.
Bauvoranfragen:
Neubau Mehrfamilienhaus
Laichingen Hirschstraße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Garagenerweiterung
Laichingen Albstraße
Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen nicht zu.
Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und Ladenfläche
Laichingen Schallengasse
Der Bauausschuss stimmt der Variante 1 nicht zu und versagt das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauausschuss stimmt auch der Variante 2 nicht zu und versagt das gemeindliche Einvernehmen.
Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
Feldstetten, Lange Straße
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben sowie der erforderlichen Befreiung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
- Einrichten von Halteverbotszonen/Halteverboten auf innerörtlichen Gemeindestraßen
a) Der Bauausschuss stimmt der Errichtung von Halteverboten /
Halteverbotszonen in der Maierstraße und im nördlichen Teil
der Schulstraße zu.
b) Der Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten ausführen zu
lassen.