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Teilfortschreibung des Regionalplans zur Nutzung der Windkraft


Der Windenergie muss in unserer Region mehr Raum gegeben werden. Der Ausbau der Windenergie ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und inzwischen auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Um diese Ziele umzusetzen, müssen regional Flächen in einem vorgegebenen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Um den Ausbau der Windenergie voranzubringen, hat der Bund das Wind-an-Land-Gesetzespaket verabschiedet, das im Februar 2023 in Kraft trat. Dies beinhaltet Flächenbeitragswerte für die Bundesländer, die diese in zwei Stufen zu erreichen haben. So müssen in Baden-Württemberg bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesflächen als Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden. Vorbehaltsgebiete können zur Erreichung der Flächenbeitragswerte nicht herangezogen werden.

Die Ausweisung der Flächen übernehmen die jeweiligen Regionalverbände, und nicht die Städte und Gemeinden, im Rahmen einer Teilfortschreibung ihrer Regionalpläne. Die Regionalverbände führen also dieses Verfahren zur Flächensicherung für die Windkraft durch. Die Kommunen haben aber ein Anhörungsrecht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Wird der vom Bund vorgegebene Flächenbeitragswert vom Bundesland und den einzelnen Regionen nicht erreicht, entfallen die Ausschlussgebiete für Windkraft der bestehenden Teilfortschreibung und die Windenergie wird im gesamten Außenbereich privilegiert. Zudem können dann weder Ziele der Raumordnung noch der Flächenausschluss in Flächennutzungsplänen Windenergievorhaben entgegenstehen. Es gibt somit keine räumliche Steuerungsmöglichkeit mehr seitens der Kommunen oder Regionen. Das bedeutet im Klartext, dass dann überall eine Windkraftanlage errichtet werden könnte, wo dies jemand möchte. Mit dem jetzigen Verfahren soll so ein „Wildwuchs“ verhindert werden.

Das Land Baden-Württemberg hat im Klimaschutzgesetz beschlossen, das Landesflächenziel von 1,8 % ohne Zwischenschritt zu erreichen. Es soll von jedem Regionalverband gleichermaßen im Regionalplan umgesetzt werden. Auch sollen die Fortschreibungen der Regionalpläne deutlich schneller von statten gehen, als vom Bundesgesetzgeber gefordert. So sind die Regionalverbände aufgerufen, einen Satzungsbeschluss für die Fortschreibung Windenergie bis Ende 2025 zu verwirklichen. Der Regionalverband Donau-Iller, zu dem Laichingen gehört, hat diesen Zeitplan mit Beschluss ihrer Verbandsversammlung am 06.12.2022 für das gesamte Verbandsgebiet übernommen.

Ziel des Regionalverbands Donau-Iller ist die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie von 1,8 % plus X. Das heißt, sind mehr als 1,8 % der gesamten Verbandsfläche aus regionalplanerischer Sicht geeignet, kann auch mehr Fläche für den Ausbau der Windenergie in der Region reserviert werden. Die Ausweisung der Flächen soll bis Ende 2025 ohne Zwischenschritt erfolgen.

Aktuell sind im Gebiet des Regionalverbands Donau-Iller bereits 37 Vorranggebiete ausgewiesen, die 0,43 % der Verbandsfläche für die Nutzung der Windkraft sichern. Das bedeutet, dass nun ca. 100 weitere Vorranggebiete für Windenergie mit einem Potenzial für bis zu 500 Windkraftanlagen festgelegt werden müssen, um die geforderten Flächenziele des Bundes zu erreichen. Das entspricht einer Gesamtfläche von ca. 10.000 Hektar für das gesamte Gebiet des Regionalverbands Donau-Iller.

Hierzu wurden in einem ersten Schritt Kriterien erarbeitet, wo eine Windenergienutzung in der Region nicht möglich oder auch grundsätzlich nicht sinnvoll wäre. Auf dieser Grundlage wurde eine Karte der nach Abzug dieser Flächen verbleibenden Suchräume in der Region Donau-Iller erstellt. Die Kommunen und Landkreise wurden zu diesen Suchraumflächen angefragt, um möglichst frühzeitig die kommunalen Vorstellungen in die Planung einfließen zu lassen.

Damals hat der Gemeinderat Laichingen beschlossen, insgesamt sieben Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 333,5 Hektar zur Aufnahme in den Planentwurf vorzuschlagen und alle weiteren Suchraumflächen auf den Laichinger Gemarkungen nicht zu berücksichtigen.

In einem weiteren Planungsschritt wurden alle Flächen auf Grundlage weiterer Kriterien bewertet. Dabei wurden laut Regionalverband „die Umzingelung von Orten sowie die Überlastung von einzelnen Landschaftsräumen ausgeschlossen“. So entstand die Gebietskulisse der geplanten Vorranggebiete in der Region.

Insgesamt weist der im Regionalverband beschlossene Entwurf derzeit 16.030 Hektar Vorrangflächen aus, davon 6.579 Hektar im Alb-Donau-Kreis und allein 1.011 Hektar (6,3 % der gesamten Vorrangflächen) auf den Laichinger Gemarkungen. Die Laichinger Vorrangflächen umfassen somit 14,5 % des Stadtgebietes und rund dreimal so viel Fläche, wie im Rahmen der informellen Beteiligung vom Gemeinderat vorgeschlagen. Zwei der sieben von städtischer Seite vorgeschlagenen Standorte blieben hingegen unberücksichtigt.

Vom 16. September bis 10. November 2024 (acht Wochen) wird das erste Anhörungsverfahren für die Teilfortschreibung Windenergie durchgeführt werden. Hier können sich neben den ca. 800 Kommunen, Behörden und Verbänden auch Privatpersonen beteiligen und dem Verband ihre Anregungen mitteilen. Jede Anregung wird geprüft.

Aktuell erreichen uns die Mitteilungen besorgter Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Entwurf des Regionalverbands Donau-Iller. Die Stadt Laichingen selbst wird ihre Möglichkeiten zur Beteiligung wahrnehmen und im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens in Ihrer Stellungnahme klar zum Ausdruck bringen, welche Flächen im durch die Verbandsversammlung zu beschließenden Entwurf letztlich enthalten sein sollen. Der Inhalt dieser Stellungnahme wird im Vorfeld im Gemeinderat der Stadt beschlossen. Es sollen konkrete Aussagen darüber enthalten sein, welche Flächen die Stadt Laichingen als Vorranggebiete akzeptieren kann, aber auch welche Flächen aus welchen Gründen nicht akzeptabel sind. Damit möchte die Stadt Laichingen eine Anpassung des bestehenden Entwurfs erreichen und ist zuversichtlich, dass dies auch gelingt. Die Landschaft auf der Schwäbischen Alb wird sich durch die Windkraft verändern. Es muss das gesamtgesellschaftliche Ziel sein, die Erderwärmung innerhalb einer bestimmten Maximalerwärmung zu halten, ansonsten wird der Klimawandel unsere Landschaft verändern, ohne dass wir noch irgendwelche Einflussnahme darauf haben. Die mit dem Klimawandel einhergehenden längeren Perioden der Trockenheit als auch von starken Regenereignissen setzen der Natur und besonders auch dem Wald enorm zu. Die Pflanzen haben nicht genügend Zeit, sich an den schnellen Wandel anzupassen und kämpfen ums Überleben. Es wird also Regionen geben müssen, in denen mehr Windkraftanlagen entstehen können als in anderen, wo dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Dies muss aber in einem für alle erträglichen Maß erfolgen und dann steht auch die Öffentlichkeit hinter diesem Vorhaben.

Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Daniel-Schwenkmezger-Halle am 07.10.2024 um 17:00 Uhr wird der Regionalverband die Teilfortschreibung erläutern. Eine frühere Veranstaltung ist von Seiten des Verbands aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Alle Informationen, die in der Veranstaltung vorgetragen werden, sind bereits jetzt digital zugänglich, teilte der Regionalverband mit.

Genehmigung von Windkraftanlagen

Im Regionalplan werden Flächen definiert, die aus regionalplanerischer Sicht für die Nutzung der Windenergie geeignet sind. Auf diesen Flächen hat eine Windkraftnutzung gegenüber anderen Nutzungen Vorrang. Von der Regionalplanung werden weder konkrete Standorte noch die Anzahl von Windenergieanlagen festgelegt. Die Festlegung eines Vorranggebietes für Windenergie bedeutet nicht, dass dort auch Windenergieanlagen gebaut werden. Die im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete für Windenergie ersetzen nicht die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen. Weiterhin ist in den Genehmigungsverfahren für den Bau jedes Windrades darzulegen, dass beispielsweise Lärm- und Schattenwurfvorgaben eingehalten werden.

Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich aus den o.g. Gründen noch nicht sagen, welche Flächen zum Schluss tatsächlich in der Planung rechtskräftig ausgewiesen werden und welche nicht, wie viele Windenergieanlagen errichtet werden oder wo genau diese entstehen. Die endgültige Festlegung der Vorrangflächen soll bis Ende 2025 erfolgen. Die Stadt Laichingen wird ihre Einflussmöglichkeiten darauf entsprechend nutzen.

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