Narrenzunft-Laichingen e.V. Gaißer Madl
Narrenzunft-Laichingen e.V.
89144 Laichingen
Vorsitzende(r):
Manuela Zimmermann
der Narrenzunft Laichingen e.V.„Gaißer Madl“
(07.07.1843-18.02.1918)
Bei dem Gaißer Madl handelt es sich um Maria Magdalena Gaißer ein richtiges Dorforiginal. Sie lebte zum Schluss im Haus des Bleichers mit dem Namen Johannes Wagner. Sie war unverheiratet und nur eine Tagelöhnerin.
Und nun zu Ihrer ganzen Lebensgeschichte, die Teilweise aus dem Stadtarchiv der Stadt Laichingen oder von damaligen Zeitzeugen stammt.
Aus dem Stadtarchiv stammt ein Bericht über eine Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht Münsingen. Das ganze begann so:
Im Jahre 1859 als das Gaißer Madl gerade mal 16 Jahre alt war, brach in Ihrem Zimmer ein Brand aus, der damals für sie nicht ungewöhnlich war. Bei diesem Brand verliert sie sämtliche Kleidung und Habseligkeiten. Da das Gaißer Madl schon mit Ihren 16 Jahren nur Dummheiten im Kopf hatte, gingen deswegen auch keine Spenden von anderen Laichinger Mitbürgern ein.
Am 08.11.1885 kam das inzwischen 42-jährige Gaißer Madl ins Armenhaus, wo sie den Schneider Kauffmann kennen lernte, der in dem selben Armenhaus lebte. Als es zwischen dem Gaißer Madl und dem Schneider zum Streit kam, beschimpfte diese seine Frau und Ihn selber mit dem schlimmsten Schimpfwörtern. Darauf hin bekam sie die härtesten Prügel vom Schneider mit einem Kehrwisch. Ein paar Monate später und zwar am 23.02.1886 kam es zur Verhandlung vor dem Schöffengericht Münsingen gegen den Schneider Kauffmann. Zur Anklage kam dabei die Körperverletzung an dem Gaißer Madl. Während der Gerichtsverhandlung log das Gaißer Madl vom Anfang bis zum Ende der Verhandlung und zwar das ganze unter Eid. Sie log dem Gericht vor, niemals den Schneider oder auch seine Frau je beleidigt oder beschimpft zu haben. Diese Aussage konnte von anderen Zeugen wiederlegt werden. Noch im selben Jahr kam es dann zur Anklage gegen das Gaißer Madl wegen Meineid und Beleidigung. Das Gericht in Ulm verurteilte sie auf 2 Jahre Zuchthaus und Verlust der Ehrenrechte auf 5 Jahre und andauernder Zeugnisunfähigkeit. Der Richter verlas nach der Urteilsverkündung noch Ihre Vorstrafen und wies darauf hin, dass sie die Tracht Prügel voll und ganz zu Recht bekam. In den Akten wurde auch noch darauf hingewiesen, dass sich das Gaißer Madl vor Gericht unmöglich aufgeführt haben soll.
Im Archiv wurden auch noch Unterlagen aus dem Jahre 1900 gefunden. Auch da stand das nun 57-jährige Gaißer Madl wieder vor Gericht. Diesmal wurde sie zu 2 Monaten Gefängnis wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit verurteilt.
1905 wollte man das Gaißer Madl nach Amerika abschieben. Doch diese kam Ihren Begleitern, zwei Gemeinderäte aus. Frech wie das Gaißer Madl nun mal war, meldete sie sich beim Schultheiß Widmann wieder zurück und bekam dann auch da mit, dass sie schneller wieder in Laichingen war als Ihre Begleiter.
Mehrere Zeugen aus dieser Zeit bestätigen auch das Lotterleben des Gaißer Madl.
Eine der Zeitzeuginnen schrieb über das Gaißer Madl, dass sie Ihren Vater unterhalb der Westerlau erschreckte, als dieser von Feldstetten mit dem Fahrrad nach Laichingen unterwegs war.
Ein weiterer Zeitzeuge berichtet darüber, dass das Gaißer Madl mal zum Waldschütz Hiller sagte, das seine Kinder Waldaffen seien.
Noch eine weitere Zeugin schrieb einen Spruch nieder, der das Leben des Gaißer Madl gut beschreibt.
„Gaißer Madl sitzt auf der Ofengabel, Ofengabel bricht, Gaißer Madl sitzt“