Zurück Schritt 3 von 3 Wohngeld Vorab informieren: Allgemeine Informationen Wohngeld ist ein vom Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Mitarbeiter ^ Mitarbeiter Sachbearbeiterin Bürgerbüro Gamerdinger, Kathrin Sachbearbeiter Bürgerbüro Heß, Yannik Sachbearbeiterin Bürgerbüro, Gewerbe, Renten, Soziales Möhrle, Bianca Verfahrensablauf Ob und in welcher Höhe Miet- oder Lastenzuschuss gewährt werden kann, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Bringen Sie daher zur Antragstellung Ihren Mietvertrag und Nachweise über Ihr Einkommen mit. Es ist ein Formantrag zu verwenden. Frist/Dauer Wohngeld wird grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist! Zugehörigkeit zu Sachgebiet: Sicherheit und öffentliche Ordnung, Bürgerbüro, Meldewesen, Pässe, Gewerbeamt, Soziales, Ortspolizeibehörde Verwandte Dienstleistungen Rentenangelegenheiten Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung