Die Gewerbesteuer ist eine auf Grund eines Bundesgesetzes erhobene Steuer.
Sie wird auf Grund des Grundlagebescheides des zuständigen Finanzamtes
des Gewerbesteuermessbescheides festgesetzt.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten veranlagten Jahres. Eine abweichende Festsetzung durch die Stadt Laichingen ist möglich, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass ein anderes Betriebsergebnis zu erwarten ist, als es vom Finanzamt zu Grunde gelegt worden ist.