Kindergeldanträge können nur bei Ihrer zuständigen Familienkasse gestellt werden.
Diese Familienkasse ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Bei schriftlichen Bescheiden beachten Sie unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung.
Das für Sie zuständige Arbeitsamt finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit.