Schritt 3 von 3
Naturschutz
Vorab informieren:
Für den Naturschutz in Baden-Württemberg ist die Naturschutzverwaltung zuständig. Sie beurteilt zum Beispiel, ob Bauprojekte auf bestimmten Flächen Folgen für den Tier- und Pflanzenbestand haben. Zu den weiteren Aufgaben der Naturschutzverwaltung gehört es, Schutzgebiete auszuweisen, zu betreuen und zu pflegen. Bevor ein Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, muss der Tier- und Pflanzenbestand untersucht werden. Dabei wird auch beurteilt, ob es sich um seltene oder gefährdete Arten handelt, die besonderen Schutzbedarf haben.
Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 schützen die Staaten der Europäischen Union über Grenzen hinweg gefährdete Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten. Die Naturschutzverwaltung erstellt für alle Natura 2000-Gebiete Pläne, in denen festgelegt wird, wie diese Gebiete langfristig erhalten werden können.
Ein weiteres Ziel des Naturschutzes ist es, durch jahrhundertelange, vor allem land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln. Durch diese Landschaftspflege soll der Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten gewährleistet werden. Die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen stehen im Vordergrund.
Tipp: Informationen zu Naturdenkmalen, Landschafts-, Wald- und Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis. Diese Gebiete sowie die Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 können Sie auch im Daten- und Kartendienst der LUBW aufrufen.
Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 schützen die Staaten der Europäischen Union über Grenzen hinweg gefährdete Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten. Die Naturschutzverwaltung erstellt für alle Natura 2000-Gebiete Pläne, in denen festgelegt wird, wie diese Gebiete langfristig erhalten werden können.
Ein weiteres Ziel des Naturschutzes ist es, durch jahrhundertelange, vor allem land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln. Durch diese Landschaftspflege soll der Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten gewährleistet werden. Die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen stehen im Vordergrund.
Tipp: Informationen zu Naturdenkmalen, Landschafts-, Wald- und Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis. Diese Gebiete sowie die Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 können Sie auch im Daten- und Kartendienst der LUBW aufrufen.
Mitarbeiter
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Amtsleiter Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung
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Sachgebietsleitung Baurechtsamt, Umweltschutz und Stadtentwicklung
Telefon:
Fax:
0731 185 61 93 69
E-Mail: