Die Erzieher/innen bzw. die Lehrkräfte entscheiden, ob bei einem Kind Sprachförderbedarf besteht. Danach wird das Einverständnis der Eltern eingeholt. Die Sprachhelfer/innen werden bei der Stadt auf ehrenamtlicher Basis angestellt und über eine Sprachhilfekoordinatorin pädagogisch geleitet.