Abmeldungen von Kraftfahrzeugen können bei der Stadt Laichingen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass der Kfz-Schein im Original an das Landratsamt versandt werden muss und sie diesen erst nach ca. 10 Tagen zurückerhalten.
Die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs erfolgt bei der Stadt Laichingen gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- €, weitere Gebühren werden vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis erhoben.