Schritt 3 von 3
Anzeige eines Sterbefalls
Vorab informieren:
Jeder Sterbefall, der im Stadtbezirk der Stadt Laichingen eintrat, muss dem Standesamt Laichingen angezeigt werden. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterbebuch vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Anzeigepflichtige:
Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:
- derjenige, in dessen Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat
- derjenige, in dessen Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat
Bei Sterbefällen in Kliniken und anderen Anstalten gelten Sonderregelungen.
Der Sterbefall ist von dem Anzeigepflichtigen, dies ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, anzuzeigen. Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt Laichingen erledigen.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim eingetreten, so ist die Klinik bzw. die Verwaltung des Pflegeheims zur Anzeige beim Standesamt Laichingen verpflichtet.
Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, wird der Sterbefall dem Standesamt Laichingen von der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil), bei Feuerbestattung zusätzlich Blatt 3 und bei Obduktion zusätzlich Blatt 4 im Umschlag
- Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil), bei Feuerbestattung zusätzlich Blatt 3 und bei Obduktion zusätzlich Blatt 4 im Umschlag
- bei auswärtigem Wohnsitz des Verstorbenen eine Meldebestätigung
bei ledigen Verstorbenen zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
bei ledigen Verstorbenen zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ersatzweise Eheurkunde
bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, ersatzweise Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, ersatzweise Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Diese Urkunden brauchen beim Standesamt Laichingen nicht vorgelegt zu werden, soweit die Personenstandsbücher, aus denen sie auszustellen wären, bereits beim Standesamt Laichingen geführt werden. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen).
Der Sterbefall muss dem Standesamt Laichingen spätestens am Dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterbebuch fallen keine Gebühren an.
Die im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt sind gebührenfrei.
Für die Bestattung stellt das Standesamt dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde aus.
Für die Bestattung stellt das Standesamt dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde aus.